Berlin. Verbraucherzentralen klagen gegen Preiserhöhungen von Internetverträgen. So einfach kann man sich beteiligen, wenn man betroffen ist.

Rund 10 Millionen Kunden von Vodafone haben in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten. Der Konzern hat die Basispreise bei Internet- und Festnetz-Anschlüssen um fünf Euro monatlich während der Vertragslaufzeit angehoben. Konkret heißt dies beispielsweise für Gigabit-Kunden, dass sie künftig 45 statt 40 Euro bezahlen sollen oder der Festnetz-Tarif von 19,99 Euro auf 24,99 Euro steigt.

Doch die Verbraucherzentralen sehen für die Preiserhöhung „keine rechtliche Grundlage“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb eine Sammelklage gegen Vodafone vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ist die Klage erfolgreich, können betroffene Verbraucher mit Rückzahlungen rechnen. Was Kunden jetzt wissen müssen – die wichtigsten Fragen:

Welche Verträge werden angefochten?

Vodafone hat seit dem Frühjahr Preiserhöhungen an Kunden mit Internetverträgen für Kabel- und DSL-Anschlüsse verschickt. Darin wurden die Preise einseitig erhöht. Dies bewertet der vzbv als unrechtmäßig. „Verträge, die einmal geschlossen wurden, müssen eingehalten werden. Das gilt auch für die Preise, die vereinbart wurden“, sagt der vzbv-Referent Sebastian Reiling. Ziel der Klage ist es, dass Verbraucher ihr Geld zurückbekommen. Das Gericht soll feststellen, dass Vodafone die Preise nicht einseitig ändern konnte. Es geht bei dem Verfahren nicht um Preiserhöhungen im Mobilfunk.

Was fordert die Verbraucherzentrale?

Vodafone hat nach Kenntnis der Verbraucherzentralen in vielen Fällen die Preise um 5 Euro monatlich erhöht. Insgesamt gingen dazu bundesweit rund 10.000 Beschwerden von Kunden und Kundinnen ein. Der vzbv fordert die Erstattung gezahlter Beträge und beantragt, dass Vodafone auch die Zinsen für die Dauer des Gerichtsverfahrens bezahlt. Die Höhe der Erstattung richtet sich danach, wie lange und wie viel ein Kunde für die erhöhten Rechnungen bezahlt hat. Betroffen können auch Verträge sein, die bereits mit Vorgänger-Unternehmen – wie Kabel Deutschland oder Unitymedia – abgeschlossen wurden. Konkret richtet sich die Klage gegen Vodafone GmbH, Vodafone West GmbH und Vodafone Deutschland GmbH.

Was sagt Vodafone zu der Klage?

Vodafone begründet seine Tariferhöhungen mit inflationsbedingt gestiegenen höheren Kosten für Energie und Materialien. Viele Unternehmen hätten ihre Preise erhöht. „Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen. Allerdings müssen auch wir aufgrund stark gestiegener Kosten unsere Festnetzpreise (Kabel und DSL) moderat anpassen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir in unseren AGB entsprechend aufgenommen“, so das Unternehmen. Vodafone lege Wert darauf, „dass unsere Festnetzkunden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwinglichen Preisen nutzen können“.

Warum klagt die Verbraucherzentrale wegen 5 Euro?

Bei dem Verfahren ist nicht allein der Betrag entscheidend, sondern die Rechtslage. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld“, sagt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Sammelklage mache es Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren.

Ramona Pop leitet den Bundesverband Verbraucherzentrale.
Ramona Pop leitet den Bundesverband Verbraucherzentrale. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Wie können sich Verbraucher der Klage anschließen?

Alle betroffenen Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen und müssen sich dafür in ein Klageregister eintragen. Das Gericht entscheidet über eine „unverzügliche“ Eröffnung dieses Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Da „unverzüglich“ ein unscharfer Begriff ist, wird dies wohl in „ein paar Wochen“ passieren, schätzt der vzbv-Referent Reiling. Das Bundesamt schickt nach der Registrierung jedem eine Anmeldebestätigung.

Was kostet die Teilnahme an der Sammelklage?

Die Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos. Die erste öffentliche Gerichtsverhandlung wird laut vzbv frühestens im nächsten Jahr stattfinden.

Wie hilft die Verbraucherzentrale bei der Anmeldung?

Die Verbraucherzentrale informiert über alle Termine und den Verlauf des Verfahrens in einem News-Alert, bei dem sich alle anmelden können. Die vzbv stellt auf ihrer Seite auch einen Klage-Check bereit, in dem jeder prüfen kann, ob er mitmachen kann. Dieser enthält auch Textbausteine, die man zur Anmeldung nutzen kann.

Kann man sich der Klage anschließen, wenn der Vertrag gekündigt wurde?

Wenn der Vertrag nach dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden sollte, geendet wäre, so kann man sich der Klage anschließen. Falls man den Vertrag mit Vodafone umgehend gekündigt hat und bei einem anderen Unternehmen einen höheren Preis bei gleicher Leistung bezahlt, könnte es einen Anspruch auf Schadenersatz geben, so die Verbraucherzentrale. Diese Frage werde in der Sammelklage jedoch nicht geklärt.

Preiserhöhungen im Festnetz: Sammelklage gegen Vodafone eingereicht
Preiserhöhungen im Festnetz: Sammelklage gegen Vodafone eingereicht

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    Was passiert, wenn die Verbraucherschützer die Sammelklage gewinnen?

    Es ist die erste Klage des vzbv nach dem neuen Verfahren der Sammelklagen, das die Musterfeststellungsklage seit Oktober abgelöst hat. Wenn der vzbv die Sammelklage gewinnt, muss Vodafone den Gesamtbetrag aller Zahlungsansprüche an einen „Sachverwalter“ bezahlen. Dieser prüft die Ansprüche der eingetragenen Verbraucher und überweist ihnen den Betrag. Das Verfahren geht eventuell auch zunächst in die nächste Instanz an den Bundesgerichtshof (BGH).

    Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale die Klage verliert?

    Dann trägt der vzbv nach eigenen Angaben das Prozesskostenrisiko.