Berlin. Vor allem die FDP wollte fundamentale Nachbesserungen am Gesetzentwurf zum Heizungstausch. Wochenlang wurde verhandelt, nun gibt es ein Ergebnis.

Eine Spitzenrunde der Ampel-Koalition hat nach langem Ringen den Weg frei gemacht für das umstrittene Heizungsgesetz. Vereinbart wurden „Leitplanken“ - diese sehen wesentliche Änderungen zum Gesetzentwurf vor. Das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Papier hervorgeht. In Deutschland solle eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll.

Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich in die Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet.

Habeck: Kern des Heizungsgesetzes gewahrt

Habeck sieht trotz der von der Koalition vereinbarten Änderungen den Kern des Heizungsgesetzes gewahrt. „Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt“, sagte der Grünen-Politiker in Berlin. „Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz. Das finde ich richtig und ist ganz in meinem Sinne.“

Habeck sprach von einem guten Verhandlungsergebnis. „Ich bin zufrieden.“ Ziel sei es, das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgsetz - vor der Sommerpause vom Bundestag zu verabschieden. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht.“ Das Gebäudeenergiegesetz komme, der Kern sei gewahrt.

Insgesamt gebe die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken. „Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen. Demokratie braucht Kompromisse, und es ist gut, wenn wir sie herstellen können.“

Grüne und FDP loben Heizungskompromiss

Grüne und FDP begrüßten den ausgehandelten Kompromiss beim Heizungsgesetz. „Das Gebäudeenergiegesetz kommt. Wir setzen es auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages und schaffen damit einen Meilenstein für mehr Klimaschutz in Deutschland, aber auch ein wichtiges Gesetz für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte die Co-Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge. Man mache das Gesetz noch sozialer, halte die hohen Ansprüche an den Klimaschutz und mache es pragmatischer. „Und damit gehen wir einen großen Schritt vor der Sommerpause voran, so dass wir das Gesetz auch vor dem Sommer im Deutschen Bundestag beschließen können.“

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach von einem „großen Schritt nach vorne beim Heizungsgesetz“. Man habe in der Koalition fundamentale Änderungen vereinbaren können. Nun könne es im Bundestag in die Beratungen gehen. Es werde keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, betonte Dürr und nannte erneut die Technologieoffenheit als einen für die FDP wichtigen Punkt. „Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt.“ Deutschland brauche ein neues Gesetz, aber eine Novelle, die wirklich alle Technologien zulasse.

Mützenich: Heizungsgesetz wird deutlich verbessert

Nach Darstellung von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich werden die Regelungen mit dem Koalitionskompromiss zum Heizungsgesetz „deutlich verbessert“. Man könne sogar von einem „Paradigmenwechsel“ sprechen, sagte der Sozialdemokrat in Berlin. Dieser schaffe insbesondere Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Mieterinnen und Mieter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürften nicht überlastet werden, daher werde ihnen Unterstützung angeboten, sagte Mützenich.

Die Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr (l, FDP), Rolf Mützenich (m, SPD) und Katharina Dröge (r, Bündnis 90/Die Grünen), sprechen über den Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach den Sitzungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Die Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr (l, FDP), Rolf Mützenich (m, SPD) und Katharina Dröge (r, Bündnis 90/Die Grünen), sprechen über den Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach den Sitzungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Laut Papier ist nun geplant:

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetz noch nicht gelten. So sollen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen „gleichwertig behandelt werden“, heißt es weiter. Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.

Auf Basis der „Leitplanken“ sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause dürfte nun nicht mehr viel im Weg stehen.

Die Bundesregierung plant parallel zur umstrittenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe oder andere Optionen umrüsten sollten.