Hamburg. Verbraucherzentrale Hamburg deckt in Stichprobe die Tricks der Hersteller auf. Welche Produkte besonders negativ auffallen.
Ohnehin sind die Verbraucher mit Blick auf die gestiegenen Preise für Lebensmittel finanziell stark belastet. Nun kommt nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg noch ein weiteres Problem hinzu. Die Kunden zahlen im Supermarkt häufig viel Geld für Luft und nicht für Inhalt, wie eine Stichprobe zeigt. Der Luftanteil in 15 ausgesuchten Verpackungen habe zwischen 50 und 95 Prozent gelegen, so das Ergebnis.
Mogelpackung: Knorr und Lizza verkaufen sehr viel Luft
Spitzenreiter im negativen Sinne ist laut Verbraucherzentrale eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt folglich bei 95 Prozent ist. Mit circa 65 Prozent Luft hätten auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Schinken-Hörnli von Knorr besonders schlecht abgeschnitten.
15 Mogelpackungen mit hohem Luftanteil
- Vitamin-B12-Tabletten von KAL – 95% Luftanteil
„Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Vier der 15 untersuchten Produkte trügen ein Bio-Siegel.
Verbraucherzentrale geht gegen Firmen vor
„Gerade wenn das Geld knapper ist, erwarten die Menschen zurecht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld“, so Valet. „Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt.“ Viele Unternehmen würden fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen ausnutzen, „um Kasse zu machen“.
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Rein rechtlich seien Luftpackungen laut Valet kaum zu beanstanden. Das Eich- und Verpackungsrecht gebe Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die Verbraucherzentrale geht dennoch nach eigenen Angaben regelmäßig gegen Unternehmen vor. So habe man zum Beispiel durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf. Aktuell sei eine Gewürzmischung der Marke NiceSpice abgemahnt worden.
Mogelpackung: Neue Gesetze gefordert
Rechtliche Schritte könnten aber nur eingeleitet werden, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliege. „Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen“, so Valet.