Hamburg. Die Stadt hat neue Vorgaben für grüne Energie beschlossen. Wer betroffen ist, was man beachten sollte. Der große Abendblatt-Check.

Milorad Simic hat schon seit Monaten viel zu tun. Der Elektriker des Fotovoltaikanbieters Eigensonne eilt von Haus zu Haus, um die bereits installierten Fotovoltaikanlagen auf den Dächern der Einfamilienhäuser an das Netz anzuschließen. „Rund zwei Drittel der Dächer in der Hansestadt eignen sich für die Produktion von Strom durch Solaranlagen“, sagt Simic.

„Die Kunden wollen zunehmend ihren Strom selbst erzeugen und unabhängiger von den teuren Tarifen werden“, sagt Simic. Folglich gehe der Trend auch zu immer größeren Anlagen. „Auch Kinder ermuntern ihre Eltern zum Umstieg auf Solarenergie“, sagt Arne Hagemann von Backhaus Solartechnik. Die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen sei so hoch wie nie. Nach Jahren sinkender Preise werden die Anlagen jetzt wieder teurer. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Strom: Wann kommt in Hamburg die Solardach-Pflicht?

Hamburg hat als erstes Bundesland eine Fotovoltaikanlagenpflicht beschlossen. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung ist eine Solardachpflicht lediglich für Gewerbebauten enthalten, für die Hansestadt gilt aber: Wer von 2023 an ein neues Haus baut, muss eine Solarstromanlage auf dem Dach betreiben. Betroffen sind auch Bestandsbauten.

Wenn zum Beispiel das Dach neu eingedeckt wird, muss gleichzeitig eine Solarstromanlage mit integriert werden. Diese Regel gilt vom Jahr 2025 an. Wer das nicht möchte, sollte also eine notwendige Dachsanierung vor diesem Zeitpunkt abschließen. Alternativ kann statt einer Fotovoltaikanlage für die Stromerzeugung auch eine deutlich preisgünstigere solarthermische Anlage für die Warmwassererzeugung oder Heizungsunterstützung installiert werden.

Solardach-Pflicht: Wie sollte das Dach ausgerichtet sein?

Ein stabiles Dach mit viel Sonne und unverschattet ist eine gute Voraussetzung. Die optimale Dachausrichtung für eine Solaranlage ist südlich mit einer Dachneigung von 30 Grad. Aber auch auf Ost- und Westdächern werden die Anlagen immer häufiger installiert, denn so kann die Sonne morgens und abends besser eingefangen werden, wenn der Strombedarf im Haushalt am höchsten ist.

In Hamburg erzielt man bei einer nach Süden ausgerichteten Dachfläche und 30 Grad Neigung 800 bis 850 Kilowattstunden pro Jahr je kWp. Die in der Fotovoltaik gebräuchliche Abkürzung kWp steht für das Leistungsmaß Kilowatt-Peak. Es gibt an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Fotovoltaikanlage erbringen kann.

Welche Anlage passt auf das Dach?

„Wir sehen bei unseren Kunden den Trend zu immer größeren Anlagen“, sagt Linda Heinisch, Vertriebsleiterin von Eigensonne. Je größer die Anlage, desto schneller amortisiere sie sich, und die Kunden hätten auch einen wachsenden Strombedarf durch Elektroauto oder Wärmepumpe im Blick. Diesen Trend bestätigt auch Arne Hagemann, Geschäftsführer von Backhaus Solartechnik. Bevorzugt werden bei Eigensonne die Solarpakete L oder XL, was Dach­flächen zwischen 48 und 60 Quadratmetern erfordert.

Bei einer Dachfläche von 48 Quadratmetern finden nach den Angeboten von Eigensonne 24 Module mit einer Gesamtleistung von 8,88 kWp Platz. Damit lassen sich in Hamburg 7100 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen. Wer nur etwa 30 Quadratmeter Dachfläche zur Verfügung hat, kann zwölf Module mit 4,44 kWp installieren, was einer Jahresstrommenge von 3550 kWh entspricht. Bei größeren Dächern wird der Platz effizienter genutzt. Kleinere Anlagen sind pro kWp teurer.

Strom: Welche Menge kann ich selbst verbrauchen?

„Der Eigenverbrauch liegt bei einem durchschnittlichen Haus und Haushalt bei etwa 30 Prozent, mit einer Batterie kann man den Eigenanteil auf 60 Prozent erhöhen“, sagt Heinisch. Allerdings rät Hagemann noch von einem Energiespeicher ab. „Der Einbau sollte vorbereitet werden, aber ich würde noch abwarten, bis diese Speicher günstiger geworden sind.“

Es ist auch eine Preisfrage, was man sich leisten kann: Das L-Paket von Eigensonne kostet nach der jüngsten Preiserhöhung von rund 15 Prozent mit einer Kapazität von knapp neun kWp 16.500 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Mit einer Batterie mit einer Speicherkapazität von 7,7 kWh sind es 22.900 Euro. Die Mehrwertsteuer kann man sich anschließend zurückerstatten lassen. Aber auch mit Batterie sind die Möglichkeiten des Eigenverbrauchs begrenzt. „Denn im Winter müssen bis zu 95 Prozent der benötigten Energie zugekauft werden“, sagt Hagemann.

Stromverbrauch: Wie rechnet sich ein Solardach?

Die Anlage rechnet sich umso mehr, je mehr selbst erzeugter Strom verbraucht wird. Denn eine Kilowattstunde vom Energieversorger kostet rund 32 Cent, der selbst erzeugte Strom rund elf Cent je kWh. Bei einer Anlage ohne Speicher ergibt sich dann folgende Rechnung: Die Familie verbraucht im Jahr 5500 kWh, produziert aber rund 7100 kWh. Davon werden rund 5000 kWh (70 Prozent) eingespeist. Wenn die Anlage im Januar 2022 in Betrieb geht, beträgt die Einspeisevergütung 6,83 Cent je kWh, also im Jahr rund 340 Euro. 1650 kWh (30 Prozent vom Familien-Gesamtverbrauch) bringen eine Ersparnis von rund 350 Euro, die sich aus der Differenz aus den Kosten des Energieversorgers (32 Cent) und den eigenen Entstehungskosten (11 Cent) ergibt.

Mit der vereinfachten Annahme ohne steuerliche Aspekte bleibt also unter dem Strich ein jährlicher Ertrag von 690 Euro – bei Investitionskosten von 16.500 Euro. Anbieter preisen gern jährliche Preissteigerungen beim Strompreis ein, um die Bilanz zu verbessern. Aber nachdem 2023 laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung die EEG-Umlage (aktuell 6,5 Cent) beim Strom wegfällt, könnte die Preisspitze erst einmal erreicht sein. Hagemann geht deshalb im privaten Bereich auch davon aus, dass sich eine solche Anlage erst nach 15 bis 20 Jahren amortisiert. „Aber wenn es um die CO2-Vermeidung geht, dann muss man ja mal damit anfangen“, sagt er.

Welche Förderungen gibt es?

Die wichtigste ist die Einspeisevergütung, die für 20 Jahre garantiert wird. Allerdings verringert sie sich für neue Anlagen von Monat zu Monat. Wer seine Fotovoltaikanlage erst im April 2022 in Betrieb nehmen kann, erhält nur noch 6,61 Cent je kWh – garantiert für 20 Jahre. Einige Länder wie Schleswig-Holstein fördern auch den Einbau einer Batterie und zwar mit bis zu 400 Euro je kWh nutzbarer Kapazität des Batteriespeichers, maximal 2000 Euro.

Wer bringt die Solarauflage aufs Dach?

Handwerker sind gut ausgelastet. Bei Backhaus Solartechnik müssen die Kunden inzwischen ein Jahr auf die Installation warten, wenn sie jetzt bestellen. Doch zu traditionellen Fachbetrieben gibt es mit Anbietern wie Eigensonne, Klarsolar oder Zolar auch Start-ups in der Branche. „Mithilfe von Fotos vom Dach und dem geöffneten Zählerschrank, die der Kunde uns schickt, sowie unserem digitalen Portal wird der Planungsprozess beschleunigt“, sagt Vertriebsexpertin Heinisch von Eigensonne. Sobald sich der Kunde für eine Anlage entschieden hat, werden alle nötigen Komponenten wie Unterkonstruktion, Wallbox, Wechselrichter sowie Solarmodule zum Kunden versendet.

Das Verbraucherportal Finanztip rät zu den Portalen Selfmade-Energy.com und Photovoltaik-Angebotsvergleich.de, die mehrere Angebote pro Anfrage von Fachbetrieben vermitteln. Ines Rutschmann von Finanztip empfiehlt, auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht blind zu vertrauen: „Je höher der Eigenverbrauch ist und je stärker der Strompreis steigt, desto schneller rechnet sich die Anlage auf dem Papier.“

Was ist mit der Steuer?

Das ist ein sehr kompliziertes Kapitel und ohne Steuerberater kaum zu stemmen. Stichworte sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einnahme-Überschussrechnung für die Anlage. Betreiber kleiner Anlagen (bis zehn kW) auf privat genutzten Wohngrundstücken können bei ihrem Finanzamt aber beantragen, dass die Fotovoltaikanlage als ertragsteuerlich unbedeutende Liebhaberei gilt. Weder Gewinne noch Verluste werden dann steuerlich berücksichtigt. Von der Umsatzsteuer ist man damit aber nicht befreit. Ist man umsatzsteuerpflichtig, fällt sowohl auf den verkauften als auch den selbst verbrauchten Strom diese Abgabe in Höhe von 19 Prozent an.

Aber auch davon kann man sich befreien lassen, wenn man mindestens zehn Prozent des selbst erzeugten Stroms einspeist und nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr mit Stromverkauf und anderer selbstständiger Tätigkeit erzielt. Dann profitiert man aber nicht vom Vorsteuerabzug, kann sich also keine Mehrwertsteuer zurückholen, die selbst gezahlt wurde, um die Fotovoltaikanlage anzuschaffen und zu installieren.