Hamburg. 55.000 Menschen haben in der Hansestadt die Corona-Hilfen beantragt. Die Rückzahlung soll in Raten bis Ende 2024 möglich sein.

Als im Frühjahr 2020 die Hamburger Corona-Soforthilfe auf den Weg gebracht wurde, war das für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende eine große Erleichterung. Viele stellten Anträge, um finanzielle Engpässe in der Pandemie zu überbrücken – auch mit der Möglichkeit, die Beträge oder Teile davon an die Investitions- und Förderbank zurückzahlen zu müssen. Seit dem Sommer läuft die Überprüfung der ausgezahlten Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt 501 Millionen Euro an knapp 55.000 Antragsteller (Stand 31. März 2021).

Von den bislang 7962 Anträgen, bei denen die Forderungen nach einer kompletten oder teilweisen Rückzahlung festgestellt wurden, haben nach Angaben der Finanzbehörde bis Anfang Dezember 3231 Empfänger Gelder in Höhe von 23,9 Millionen Euro zurückgezahlt. Das ist etwa ein Drittel der Gesamtsumme von 67,5 Millionen Euro. Zusätzlich gingen 7315 Rückzahlungen ohne Aufforderung in einem Volumen von 39,1 Millionen Euro ein.

Corona Hamburg: Empfänger müssen Soforthilfen zurückzahlen

„Dass wir gegenüber dem Bund zu einer sauberen Abrechnung der Soforthilfen verpflichtet sind, ist leider unvermeidlich – schließlich handelt es sich um Geld der Steuerzahler“, sagt Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Da man die Soforthilfe-Empfänger nicht in eine neue Notlage stürzen wolle, seien eine Stundung bis Ende 2022 und anschließende Ratenzahlungen bis Ende 2024 möglich. Trotzdem ist die Aufregung bei vielen Betroffenen groß.

Denn es werden Zinsen fällig, sobald die Rückzahlungsfrist verstrichen ist. Nach Angaben der Finanzbehörde wurden inzwischen 653 Zinsbescheide verschickt. Schon jetzt ist klar: Diese Zahl wird noch steigen, da der Verzinsungszeitraum erst nach der Rückzahlung ermittelt werden kann.