Berlin. Beamte gelten als gut bezahlt. Doch es gibt gravierende Unterschiede je nach Bundesland. Ist die Besoldung in Deutschland gerecht?
- Über Beamte gibt es viele Klischees - gerade über das Geld, das sie bekommen
- Dabei sind die Unterschiede bei der Besoldung in Deutschland hoch
- Eine Studie zeigt: Beamter ist nicht gleich Beamter
Es gibt in der Arbeitswelt wohl kaum eine Berufsgruppe, über die derart viele Klischees kursieren wie über Beamtinnen und Beamte. Keine Minute länger als nötig arbeiten und dafür im Alter eine üppige Pension kassieren – solche Vorurteile befeuern Neiddebatten.
Die Pauschalisierung scheitert allerdings schon im Anfangsstadium: Beamter ist nicht gleich Beamter. Und längst nicht jeder Beamte bezieht eine hohe Besoldung. Seit Jahren gibt es allein zwischen den Bundesländern gravierende Unterschiede. Und bei der Annäherung geht es kaum voran. Das zeigt der diesjährige Besoldungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der unserer Redaktion vorliegt.
Beamte im Saarland verdienen deutlich weniger als in Bayern
Schlusslicht bei der Besoldung bleibt demnach das Saarland, Spitzenreiter ist Bayern.
Die Unterschiede sind deutlich:
- Ein saarländischer Brandmeister bei der Feuerwehr mit der Besoldungsstufe A7 erhält zu Beginn seiner Laufbahn beispielsweise 11,5 Prozent weniger als sein Kollege aus Bayern – das macht fast satte 4000 Euro brutto im Jahr.
- Auch in anderen Berufsgruppen gibt es dem Bericht zufolge gravierende Unterschiede bei der Bezahlung der Staatsdiener.
- Eine Steuerinspektorin mit Eingangsstufe in der Besoldungsgruppe A9 kommt in Bayern auf eine Besoldung von 37.364 Euro im Jahr. Lesen Sie hier: Arbeitsschutz: Wie Deutschland die EU-Vorgaben verfehlt
- Schon im Nachbarland Baden-Württemberg und auch beim Bund sind es knapp 2000 Euro weniger, Beamte beim Bund verdienen 35.210 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen rund 3000 Euro weniger.
- Das Saarland ist auch hier abgeschlagenes Schlusslicht und alimentiert seine Beamtinnen und Beamten in der Eingangsstufe A9 mit nur 33.927 Euro.
Bis zu 10.000 Euro Unterschied zwischen den Bundesländern
Elke Hannack ärgern diese gravierenden Unterschiede. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gleiche Tätigkeiten von Land zu Land dermaßen ungleich bezahlt werden“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB unserer Redaktion.
Dabei geht es noch extremer. Nämlich in der Gehaltsstufe A13. Eine Studienrätin steigt in Rheinland-Pfalz mit einer Jahresbesoldung von 50.489 Euro brutto ein. In Baden-Württemberg würde sie dagegen fast 6000 Euro mehr am Jahresende auf dem Kontoauszug haben, in Bayern sogar fast 10.000 Euro. Auch interessant: Rente & Steuererklärung: Neue Regeln für Millionen Rentner
Auch bei der Arbeitszeit gibt es Unterschiede
Und noch nicht einmal die Arbeitszeit ist einheitlich. Beamte in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg sowie beim Bund müssen mit 41 Stunden pro Woche eine Stunde länger arbeiten als die Beamten in den übrigen Bundesländern.
Ist es angesichts solcher Einstiegsgehälter ein Klagen auf hohem Niveau? Mitnichten, sagt Hannack: „Teils liegt die Besoldung sogar viel zu knapp über dem Niveau der Grundsicherung.“
Besoldung von Berliner Richtern lag zu knapp über dem Niveau der Grundsicherung
Das war beispielsweise im Land Berlin der Fall. Im vergangenen Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Richter und Staatsanwälte bestimmter Besoldungsgruppen jahrelang zu gering vergütet wurden. Zwischen 2009 und 2015 habe das Nettoeinkommen der niedrigsten Besoldung das Grundsicherungsniveau einer vierköpfigen Familie nur knapp überschritten, stellten die Karlsruher Richter fest.
Damit sei der erforderliche Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht gewahrt gewesen – ein Verstoß gegen das sogenannte Alimentationsprinzip, auf dem das Beamtenrecht fußt und das im Grundgesetz verankert ist. Ein Beamter hat für sich und seine Familie einen Anspruch auf eine lebenslange Alimentation, also eine Versorgung durch den Staat. Der Mindestabstand zur Sozialhilfe muss dabei 15 Prozent betragen. Auch interessant: Rente: Wem die betriebliche Altersvorsorge am meisten nutzt
Das Bundesverfassungsgericht muss immer häufiger eingreifen
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Karlsruher Verfassungshüter mit der finanziellen Vergütung der Beamten auseinandersetzen müssen. Auch die Richterbesoldung in Nordrhein-Westfalen erklärte das Bundesverfassungsgericht für unzulässig.
Bereits vor vier Jahren kamen die Karlsruher Richter zu dem Schluss, dass Beamte ab Besoldungsgruppe A10 in Sachsen verfassungswidrig benachteiligt worden sind. Verfahren werden zudem auch in den Ländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein geführt.
Ein „Armutszeugnis für die Besoldungspolitik“ sei es, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder eingreifen müsse und zu einer Art „Ersatzbesoldungsgesetzgeber“ werde, schimpft Hannack. Und teuer werde es auch. Immerhin kosten die notwendigen Anpassungen und Ausgleichszahlungen nach solchen Urteilen Geld.
Beamte verdienen pro Jahr im Schnitt 48.600 Euro
Längst nicht jeder Beamte läuft allerdings Gefahr, auf das Niveau der Grundsicherung abzurutschen. Eine Polizeihauptkommissarin oder ein Lehrer verdienen in der Endstufe der Besoldungsgruppe A13 in Bayern beispielsweise 70.730 Euro im Jahr und selbst im Saarland sind es immerhin 65.440 Euro.
- Im Durchschnitt verdienen Beamte in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes basierend auf einem Monatsgehalt von Juni 2019 48.600 Euro brutto pro Jahr. Je nach Eingang der Zulagen kann es in unterschiedlichen Berufen und Bundesländern zu Abweichungen kommen.
- Zum Vergleich: Bei allen rentenversicherten Beschäftigten lag der Durchschnitt im vergangenen Jahr bei 47.700 Euro brutto, ein Jahr zuvor waren es noch 200 Euro mehr. Wobei ein Eins-zu-eins-Vergleich hinkt.
Denn Beamte erhalten vergleichsweise mehr Netto vom Brutto, da sie keine Sozialabgaben zahlen müssen. Hinzu kommen Zuschläge, etwa pro Kind. Dem stehen Ausgaben gegenüber. Beamte müssen selbst für ihre private Krankenversicherung aufkommen, es gibt auch keine kostenfreie Mitversicherung für Kinder.
Beamte haben im Alter höhere Bezüge
Im Alter haben Beamte deutlich höhere Bezüge als Rentner. Laut Statistischem Bundesamt erhielten Pensionärinnen und Pensionäre im vergangenen Jahr durchschnittlich 3110 Euro brutto Ruhegehalt, im Jahr zuvor waren es noch durchschnittlich 2970 Euro. Auch interessant: Niedrige Rente, hohe Mieten: Deutsche fürchten Altersarmut
Da Beamte während ihres Erwerbslebens keine Beiträge in die Altersversorgung zahlen, müssen sie das Geld allerdings voll versteuern. Rentnerinnen und Rentner erhielten 2019 laut Auswertung der Deutschen Rentenversicherung nach 35 Beitragsjahren im Schnitt 1413 Euro Ruhegehalt brutto, netto waren es 1269 Euro.
Sollen Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen?
Im anstehenden Wahlkampf ist die Diskussion über die Kluft schon längst entbrannt. „Das Parallelsystem von Pensionen und gesetzlicher Rente ist nicht gerecht und nicht länger tragfähig“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, unserer Redaktion.
Er forderte, dass alle Bürger in die gesetzliche Rente einbezahlen sollen, und nannte Österreich als Vorbild, wo die Rente 800 Euro höher als in Deutschland und ab 65 Jahren abschlagsfrei sei. Auch Politiker sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, forderte Bartsch.
Im Interview mit unserer Redaktion hatte sich auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) offen für den Vorschlag gezeigt, dass Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen sollen.
Rentenexperte Raffelhüschen: Pension ist auch eine Art Entschädigung
Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen rechtfertigt dagegen die „privilegierte Stellung“, die er bei den Beamten sieht. „Ziel ist es, die hoheitlich-rechtlich agierenden Personen für Bestechung und Bestechungsversuche robuster zu machen. Man hat als Beamter mitunter etwas zu verlieren, wenn im Alter eine bessere Bezahlung wartet als in den aktiven Dienstjahren“, sagte Raffelhüschen unserer Redaktion.
Das Prinzip, dass Beamte in aktiven Dienstjahren bisweilen weniger verdienen, dafür im Alter mehr, hält Raffelhüschen nicht für „verknöchert“, sondern für völlig richtig. Es greife zu kurz, nur auf die Ruhegehälter von Beamten zu schauen. „Der Staat macht den Beamten ja auch Vorschriften: wo sie wohnen, wo sie arbeiten. Sie dürfen nicht streiken, sind jederzeit zum Dienst abrufbar, theoretisch auch im Ruhestand.“ Die Pensionen seien eine Art Entschädigung für den Beschnitt von Rechten und Freiheiten.