Berlin. Digitalisierung bei der Deutschen Bahn: Die Ticket-Erstattung bei Verspätung lässt sich seit dem 1. Juni online abwicklen. So geht's.

  • Bei Zugverspätung musste bislang ein Formular ausgefüllt werden, damit der Fahrpreis erstattet wurde
  • Dieses Fahrgastrechte-Formular hat nun einen digitalen Partner bekommen
  • Seit dem 1. Juni können Kundinnen und Kunden Erstattungen online beantragen
  • Lesen Sie hier, wie das funktioniert

Wer nach einer stundenlangen Zugverspätung Geld zurückerhalten will, der musste bisher Papierkram erledigen. Auch im Jahr 2021 war dazu das Fahrgastrechteformular nötig, das entweder die Zugbegleitenden ausgaben oder online heruntergeladen werden konnte.

Das gehört nun der Vergangenheit an. Seit dem 1. Juni bietet die Deutsche Bahn neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket über die Bahn-App einzufordern.

Bahn: Online-Erstattung per Smartphone in wenigen Minuten

"Wir lösen unser Versprechen ein", teilte DB-Vorstandsvorsitzender Richard Lutz unlängst dazu mit. "Bahnkundinnen und - kunden können ab 1. Juni mit wenigen Klicks ihre Entschädigung digital einreichen. Das ist schnell, einfach und transparent.

In der Praxis funktioniert die Online-Erstattung über das Kundenkonto bei der Bahn. Über dieses können Kundinnen und Kunden nun ihre Fahrgastrechte geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrkarte über das Konto erworben oder dort hinterlegt wurde. Das gilt für Privat- wie Geschäftskundinnen und -kunden.

Online-Erstattung: So wird's gemacht

  • Melden Sie sich zuerst in Ihrem Konto an, entweder im "DB Navigator" oder auf bahn.de
  • Wählen Sie dann in der Buchungsübersicht ("Alle Buchungen anzeigen" oder "Meine Tickets" in der App) die Reise oder Streckenzeitkarte, für die Sie eine Erstattung beantragen wollen
  • Im Reiter "Fahrgastrechte" klicken Sie dann auf "Entschädigung beantragen"
  • Im Anschluss müssen Sie einige Angaben zur Reise und Dauer der Verspätung machen, dann können Sie den Antrag abschicken
  • BahnCard-100-Kundinnen und -kunden wählen den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus und können dort ihre Fahrgastrechte geltend machen
  • Wer kein Kundenkonto besitzt, kann weiterhin den analogen Antrag einreichen
Über dieses Feld können Sie Ihre Fahrgastrechte auf bahn.de geltend machen
Über dieses Feld können Sie Ihre Fahrgastrechte auf bahn.de geltend machen © Funke

Einziger Wermutstropfen an der digitalen Erstattung: Wem wegen Zugverspätung zusätzliche Kosten wie Taxifahrten oder Übernachtungen entstanden sind, der muss die Original-Belege nach wie vor per Post einreichen, sollen die Kosten erstatten werden.

Verspätung: Wann Sie Recht auf Entschädigung haben

Kommen Reisende mehr als eine Stunde zu spät am Zielort an, erstattet die Deutsche Bahn 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden erstattet die Bahn die Hälfte. Bei Verspätungen unter einer Stunde ist eine Erstattung nicht möglich.

Im vergangenen Jahr haben nur vier von fünf Fernzügen ihr Ziel pünktlich erreicht – obwohl in der Corona-Pandemie deutlich weniger Menschen in den IC und ICE saßen und es damit zu weniger Verzögerungen kam. Lesen Sie auch: Deutsche Bahn - Mehr Verbindungen und höhere Preise

Deutsche Bahn: Huber kündigt weitere Digitalisierungsschritte an

Der Vorstand des Personenverkehrs bei der Bahn, Berthold Huber, versprach jüngst weitere Digitalisierungsschritte bei der Bahn. "Wir bauen das Vertriebssystem komplett neu", sagte er.

Dazu gehörte auch, dass die Buchungs-App "DB Navigator" komplett neu aufgebaut werde. Bis ins Jahr 2023 sollen schließlich sämtliche digitalen Kanäle der Bahn erneuert sein. Es werde ein Modul nach dem anderen neu gebaut.

Reservierungen: Bahn will Ärger mit den Plätzen abschaffen

Damit soll auch ein Ärgernis mit Platzreservierungen der Vergangenheit angehören. Kommt es zu einem unplanmäßigen Zugwechsel, wird die Platzkarte in der Regel nicht auf den neuen Zug übertragen. Das ist vor allem in Stoßzeiten mit besonders vollen Zügen ein Ärgernis für Bahnreisende.

"Das neue System reserviert Sie bei einem Zugwechsel automatisch in den neuen Zug um und Sie kriegen per Smartphone die Info über den neuen Platz", betonte Huber.

Bereits seit vergangenem Herbst funktioniere dies mit Einschränkungen: Voraussetzung für die automatische Übertragung der Platzkarte sind ein online gebuchtes Ticket und dass der Zugwechsel mindestens eine Stunde vor Abfahrt bekannt ist. Auch interessant: Deutsche Bahn – Das soll in den neuen ICEs alles besser werden

Fahrpreiserstattung: Prozedere der Deutschen Bahn steht immer wieder in Kritik

Damit reagiert der Konzern auf anhaltende Kundenbeschwerden. Huber: "Uns wurde immer wieder vorgeworfen: Ich habe 4,50 Euro für die Reservierung bezahlt - und die ist jetzt weg. Das gehört dann der Vergangenheit an."

Kundinnen und Kunden sowie Fahrgastverbände kritisieren seit Jahren das umständliche Prozedere etwa bei der Fahrpreiserstattung. Rechtsdienstleister nutzen diese Lücke und haben eigene Apps entwickelt. Diese Unternehmen kümmern sich dann um den Papierkram – verlangen dafür allerdings auch eine Provision. (aky/pcl/mit dpa)