Hamburg. Viele Anbieter haben zu Jahresbeginn den Zusatzbeitrag angehoben. Das Abendblatt erklärt, was Betroffene tun können.

Das Jahr hat mit vielen Preiserhöhungen begonnen. Die Mehrwertsteuer ist wieder gestiegen, ebenso wurden Benzin, Diesel und Heizen durch die CO2-Abgabe teurer. Und auch viele Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge erhöht, ein Vorgeschmack auf die immensen Folgekosten der Corona-Pandemie.

„Die zunehmend steigenden Behandlungskosten und zahlreiche teurere Gesundheitsreformen machen ebenso wie bei anderen Krankenkassen auch bei uns ab dem 1. Januar eine Anpassung notwendig“, schreibt unter anderem die Barmer ihren knapp neun Millionen Versicherten.

So steigt der Zusatzbeitrag von 1,10 auf 1,50 Prozent. Die Techniker Krankenkasse erhöhte ihren von günstigen 0,70 Prozent auf 1,20 Prozent und bei der BKK ZF Partner kletterte der Zusatzbeitrag von 1,50 auf 1,80 Prozent. Die HEK aus Hamburg erhöhte ihn von einem Prozent auf 1,30 Prozent.

Doch durch einen Kassenwechsel, der seit diesem Jahr noch einfacher als zuvor ist, sind jährliche Einsparungen von bis zu rund 300 Euro möglich. Wer sind die günstigsten Anbieter? Was ist beim Kassenwechsel zu beachten? Welche Kriterien außer dem Beitragssatz sind noch wichtig? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag erhöht?

Nach einer Erhebung des Vergleichsportals Verivox haben 31 der gesetzlichen Krankenversicherungen zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag angehoben – das sind 41 Prozent der für alle zugänglichen Krankenkassen. „48 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen wegen der Erhöhungen mehr“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer bei Verivox. Die zusätzlichen Abgaben können bis zu 368 Euro im Jahr ausmachen.

Wie gehe ich am besten vor?

Zunächst sollte man sich einen Überblick über den Beitragssatz der eigenen Krankenkasse verschaffen, denn mehr als die Hälfte der Versicherten kennen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse gar nicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt in diesem Jahr 1,30 Prozent, die günstigsten Zusatzbeiträge liegen bei weniger als einem halben Prozent.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,60 Prozent und ist bei allen Krankenkassen identisch. Wer so feststellt, dass seine Krankenkasse deutlich teurer ist, kann einen Wechsel prüfen. Bei einem jährlichen Einsparbetrag zwischen weniger als 50 Euro und 150 Euro ist für rund die Hälfte der Versicherten ein Wechsel lukrativ (siehe Grafik).

Welche Kassen in Hamburg sind günstig?

In Hamburg gibt es 49 Krankenkassen. Die Spanne der Zusatzbeiträge reicht von 0,39 Prozent (BKK Euregio) und 1,80 Prozent bei der BKK ZF Partner. Die günstigsten Anbieter sind nach einer Auswertung des Vergleichsportals Check24 die BKK Euregio und die HKK. Mit ihren Zusatzbeiträgen von knapp 0,40 Prozent liegen die beiden Anbieter deutlich unter dem Durchschnittswert von 1,30 Prozent.

Bei einem Monatsverdienst von 4800 Euro liegt die jährliche Ersparnis bei gut 300 Euro, wenn ein Versicherter von einem Anbieter mit einem Beitragssatz von 16,10 Prozent zu den günstigsten Anbietern wechselt. Einen Beitragssatz von 16,10 Prozent haben Krankenkassen wie die Barmer, die DAK und die KKH.

Auch bei einem niedrigeren Monatsgehalt von 3500 Euro kann eine jährliche Einsparung von rund 300 erreicht werden, wenn man von der teuersten Kasse in Hamburg zu den günstigsten Anbietern wechselt.

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Alle Kassen erheben mindestens den Grundbeitragssatz von 14,6 Prozent. Den individuellen Zusatzbeitrag bestimmen die Kassen selbst. Er ist ein Mittel des Wettbewerbs. Die Arbeitnehmerbeiträge in der Tabelle beziehen sich nur auf den Krankenkassenbeitrag ohne gesetzliche Pflegeversicherung. Die Hälfte des Krankenkassenbeitrages von Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber.

Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. „Von einem Wechsel profitieren also nicht nur die Versicherten selbst“, sagt Christine Pauschke von Check24. „Auch für die Unternehmen kann dies gerade während der anhaltenden Corona-Pandemie eine Entlastung sein.“

Wie kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?

Gesetzlich Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2021, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2021 angehoben hat. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um dann nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden.

Was ist, wenn ich diesen Termin verpasse?

Dann würde sich der Wechsel um einen Monat verschieben, wenn man sich erst im Februar eine neue Krankenkasse auswählen sollte. „Es gilt dann wieder, dass man mindestens zwölf Monate lang Mitglied der Kasse gewesen sein muss“, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bisher lag die Bindungsfrist bei 18 Monaten.

Welche Erleichterungen gibt es beim Wechsel?

Mit Jahresbeginn wurde der bürokratische Aufwand für einen Krankenkassenwechsel drastisch reduziert. „Für einen Wechsel muss man ab sofort nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und dieser beitreten“, sagt Sunken. „Die neue Kasse informiert dann die alte Kasse über den Wechsel. Die alte Kasse muss dann innerhalb von zwei Wochen das Ende der Mitgliedschaft bestätigen.“

Was ist noch neu?

Bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt die Bindungsfrist von zwölf Monaten, es kann sofort gewechselt werden. „Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen“, sagt Prauschke. Wird das Wahlrecht vom Versicherten nicht wahrgenommen, hat der Arbeitgeber die Anmeldung zu der Krankenkasse vorzunehmen, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.

Ein sofortiger Krankenkassenwechsel ist ebenso im Grundsatz möglich bei Beginn einer Ausbildung, bei Beginn oder Ende einer Arbeitslosigkeit sowie bei einem Übertritt in die Selbstständigkeit oder Rente.

Was spricht für einen Wechsel?

Neben der Beitragsersparnis sollte man auch andere Aspekte berücksichtigen. Zwar sind rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gleich, aber es gibt unterschiedliche Zusatzleistungen. „Wir raten dazu, das Gesamtpaket zu betrachten“, sagt Sunken.

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„Die Zusatzleistungen können Zuschüsse für Osteopathie- oder Homöopathiebehandlungen, Zahnersatz oder Reiseimpfungen sein. Auch ist für viele relevant, wie erreichbar eine Kasse ist: Manche bevorzugen eher den digitalen oder telefonischen Service, andere wollen ein dichtes Filialnetz.“

Wie unterscheiden sich die Vergleiche in der Tabelle?

Die Rangfolge in dem ersten Beispiel richtet sich allein nach dem günstigsten Versicherungsbeitrag und der höchsten Einsparung. Ermittelt wurde das auf Basis eines Vergleichs bei Check 24. Für das zweite Berechnungsbeispiel wurden zusätzliche Auswahlkriterien festgelegt.

Die Bedingungen bei der Erstellung der Reihenfolge waren, dass die Kasse mindestens eine Geschäftsstelle in Hamburg hat, und Reiseschutzimpfungen sowie osteopathische Behandlungen und professionelle Zahnreinigung zumindest teilweise übernimmt. Osteopathie ist eine alternative Behandlungsform mit den Händen.

Unterschiede in Zuschüssen für Zahnreinigung

So zahlt die BKK 24 einen Zuschuss von zweimal 45 Euro im Jahr für die Zahnreinigung, die Krankenkasse Heimat übernimmt 80 Euro im Jahr.

Allerdings sollten Nutzer des Vergleichsportals bedenken, dass der Punkt Zahnreinigung auch schon erfüllt ist, wenn die Krankenkasse die Leistungen nur bei bestimmten Zahnärzten übernimmt. Der Versicherte hat also keine freie Wahl, wie das bei der HKK der Fall ist.

BKK 24 bietet höchsten Zuschuss zu Osteopathie-Leistungen

Die besten Osteopathie-Leistungen bieten die BKK 24 mit einem Zuschuss von bis zu 360 Euro im Jahr und die Securvita mit bis zu 304 Euro pro Jahr. Für einen Krankenkassenvergleich ist es aber zunächst günstiger, nicht gleich viele Auswahlkriterien anzuklicken, sondern erst einmal zu überprüfen, ob auch bei den günstigsten Krankenkassen diese zumindest zum Teil schon erfüllt werden, denn die BKK 24 und HKK tauchen auch unter den günstigsten Kassen auf.