Hamburg. Schreck für viele ältere Menschen vor Weihnachten. Die Finanzämter in Hamburg verschicken Post an Senioren.

Vorweihnachtliche Bescherung sieht wohl anders aus: Immer mehr Rentner aus Hamburg erhalten in diesen Tagen Post vom Finanzamt. Die Finanzbehörde fordert sie auf, Steuererklärungen nachzureichen, in vielen Fällen rückwirkend bis 2014. Die Behörde verlangt dann in aller Regel nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Verspätungszuschläge und Zinsen. „Ein schönes Weihnachtsgeschenk“, sagt Tom Zedler von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Hamburg. „Die enorme Zunahme dieser Aktivitäten fällt uns in zahlreichen Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins auf“, sagt der Experte. „Pikant daran ist, dass die Finanzbehörde ausgerechnet in der Zeit vor Weihnachten aktiv wird.“ Denn über die Höhe der Rentenzahlungen sei die Behörde seit Jahren gut informiert.

Dennoch kommt es gerade in diesen Tagen immer wieder auch zu solchen Fällen: Eine 94-jährige pflegebedürftige Frau wird vom Finanzamt aufgefordert, die Steuererklärungen für die Jahre von 2014 bis 2019 einzureichen. Im Steuerbescheid verlangt das Finanzamt Verspätungszuschläge und Zinsen. „Die Verspätungszuschläge können wir durch Einsprüche abwehren“, so Zedler.

Vielfach betreffen die aktuellen Nachforderungen auch Witwen und Witwer

Vielfach betreffen die aktuellen Nachforderungen auch Witwen und Witwer. Sie realisieren nicht, dass die Witwen- oder Witwer-Rente zusammen mit der eigenen Altersrente dazu führen kann, dass die Zahlungen den Grundfreibetrag übersteigen. Auch Rentenerhöhungen können dazu führen, dass eine Pflichtveranlagung entsteht oder auch Steuern gezahlt werden müssen. Denn jede Rentenerhöhung wird in voller Höhe dem steuerpflichtigen Rentenanteil zugerechnet. Allein durch die Rentenerhöhung in diesem Jahr müssen bundesweit rund 51.000 Ruheständler wieder Steuern zahlen.

„Wir raten Ruheständlern, die nicht wissen ob sie Steuern zahlen müssen, unbedingt selbst aktiv zu werden“, sagt Zedler. Ob Rentner steuerpflichtig sind, lässt sich ohne Hilfe kaum ermitteln, denn je nach Rentenbeginn ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rente steuerpflichtig. Übersteigen die Einkünfte nach Abzug der Freibeträge und absetzbarer Ausgaben den Grundfreibetrag, dann muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Für 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9408 Euro.