Hamburg. Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann begrüßt das Corona-Hilfsprogramm des Bundes und der Länder.

Am Mittwoch haben Bund und Länder ein neues 25 Milliarden Euro schweres Corona-Hilfsprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet, von dem ab sofort auch Hamburger Firmen profitieren können. Die Anträge laufen über die Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registrieren, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen. Nach erfolgreicher Registrierung können dann in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen sollen bereits im Juli erfolgen.

Antragsberechtigt sind Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Sozialunternehmen, Organisationen und Vereinen, die dauerhaft am Markt tätig sind, sowie Soloselbstständige. Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, muss der Umsatz des jeweiligen Unternehmens in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen sein. Es werden Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

„Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, das gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). Nach der Soforthilfe im Frühjahr sei die Überbrückungshilfe ein „unverzichtbares Instrument, damit Not leidende Unternehmen durch den Corona-Sommer kommen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Wichtig sei, dass so auch Sozialunternehmen, Not-Profit-Organisationen und Ähnliche durch die Krise kämen.