Berlin. Gutschein oder Rückzahlung? Die Frage stellte sich für Käufer abgesagter Pauschalreisen. Ein Gesetz soll nun klare Regeln schaffen.

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zur Erstattung von ausgefallenen Pauschalreisen in der Corona-Pandemie zugestimmt. Demnach dürfen Reiseveranstalter ihren Kunden zwar als Entschädigung einen Gutschein anbieten, diese müssen ihn jedoch nicht annehmen und können stattdessen auf eine Rückzahlung des Geldes bestehen.

Wegen der Corona-Pandemie waren viele Reisen ins Wasser gefallen. Lange war für viele Urlauber nicht klar, ob sie ihr Geld für Flüge und Pauschalreisen zurückbekommen. Denn in Folge der Pandemie kriselten auch viele Tourismusunternehmen. Um größere Liquiditätsprobleme und Insolvenzen zu vermeiden, wurde daher vielen Kunden nur ein Gutschein als Entschädigung angeboten. Die Praxis der sogenannten Zwangsgutscheine wurden Mitte Juni auch schon von der EU-Kommission mit dem Verweis auf geltende Richtlinien gestoppt.

Gutscheine für abgesagte Reisen finden kaum Anklang

Nun hat also die Bundesregierung mit einem Gesetzesentwurf, dem der Bundestag am Donnerstag zugestimmt hat, nachgezogen. Die Regel soll für Verbraucher gelten, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben. Die freiwilligen Gutscheine sind im übrigen staatlich abgesichert. Sie behalten also auch dann ihren Wert, wenn der Reiseveranstalter in der Zwischenzeit pleite geht.

„Wir haben die Gutscheine attraktiv gemacht durch die staatliche Absicherung. Wir haben alles dafür getan, dass die Menschen guten Gewissens auch einen Gutschein wählen können“, sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen soll die abgesicherte Gutscheinlösung vor Insolvenzen retten, sagte die Tourismusexpertin der SPD-Fraktion, Gabriele Hiller-Ohm.

Ob das wirklich so eintreffen wird, ist allerdings fraglich. Denn nach den Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) würde eine große Mehrheit der Verbraucher auf eine Rückerstattung des Geldes pochen. Nur zehn bis 20 Prozent würden Gutscheine akzeptieren. „Das ist die Realität: Gutscheine finden kaum Anklang beim Kunden“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Dementsprechend kritisch sieht der DRV die Gutscheine.

Gutscheine können wertvoller sein als die Rückerstattung

Die Reiseveranstalter versuchen sie dennoch so attraktiv wie möglich zu gestalten. Manchmal ist der Wert des Gutscheins oder Reiseguthabens – die Veranstalter nutzen verschiedene Begriffe – höher als der ursprünglich bezahlte Preis.

Tui bietet seinen Kunden mit abgesagten Reisen zum Beispiel 150 Euro Reiseguthaben extra in Aussicht, wenn sie den Gutschein wählen. DER Touristik bietet Kunden für die Gutschein-Wahl einen Rabatt von 50 Euro auf die nächste Buchung. FTI legt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel drauf, wenn Kunden auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Und die Reederei Aida Cruises bietet einen Zehn-Prozent-Bonus.

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Gutscheine garantieren nicht die gleiche Reise

Doch ein Kritikpunkt bleibt, sagt Robert Bartel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Durch den Gutschein binde ich mich an den Veranstalter und sein Angebot. Ich bin nicht frei, mich umzuentscheiden.“

Zudem ist nicht sicher, dass der Veranstalter die ursprünglich gebuchte Reise zu einem späteren Zeitpunkt in genau der gleichen Form anbietet. Wer das Geld für die corona-bedingt geplatzte Reise jetzt erstattet bekommt, hat bei der nächsten Buchung größere Auswahl.

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Zudem könnten die wochenlangen Querelen um die Rückerstattungen bei den Verbrauchern ebenfalls ihre Wirkung hinterlassen haben. „Die Bereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Gutscheine zu akzeptieren, wird durch die Debatte gesunken sein“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller. Gutscheine seien nicht nachhaltig und deshalb nicht geeignet, der Krise zu begegnen. „Sie verschieben lediglich das Liquiditätsproblem der Unternehmen auf einen späteren Zeitpunkt“, so Müller.

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(dpa)