Hamburg. Tausende Hamburger sind wegen Corona in Kurzarbeit, im Homeoffice oder in Quarantäne – Arbeitgeber überwachen immer häufiger.
Zehntausende Hamburger arbeiten derzeit im Homeoffice, sind in Kurzarbeit oder in Quarantäne. In der Corona-Krise hat sich der Alltag in den Betrieben für Millionen Deutsche komplett verändert. Die Büros stehen leer, die Laptops sind dagegen auf dem Wohnzimmertisch neben Pizzakartons und Kinderspielzeug aufgebaut. Durch die Vermischung zwischen Privatem und Geschäftlichem wird auch die Kontrolle der Arbeit oft ausgehebelt. Hamburger Firmen schalten in diesen Zeiten Detektivbüros ein, um ihren Mitarbeitern auf die Schliche zu kommen. Und die Ermittler werden in etlichen Fällen fündig, sie stoßen auf teilweise dreisten Missbrauch.
„Für einen in Hamburg-Barmbek ansässigen, größeren Handwerksbetrieb haben wir gleich mehrere Mitarbeiter überprüft“, berichtet Norbert Idel von der Detektei Acon. Das Unternehmen habe die Mitarbeiter vorsorglich in Kurzarbeit geschickt, da durch die Abhängigkeit von festen Kunden eine Schieflage eingetreten sei. „Zwischenzeitlich benötigte unser Kunde die Mitarbeiter zur Wiederaufnahme bestimmter Tätigkeiten auf den Baustellen, konnte die Beschäftigten aber nicht erreichen“, schildert Idel den Anlass für die Überprüfung. „Unser Detektiv konnte dann beobachten, dass sich drei der Mitarbeiter zusammengetan hatten und auf einer Baustelle, wo ein Zweifamilienhaus gebaut wurde, wahrscheinlich auf eigene Rechnung tätig waren“.
Hamburger Firmen engagieren während Corona-Krise Detektive
Derartige Vorkommnisse sind nach den Erfahrungen der Branche kein Einzelfall. „Seit Ende März konnten wir eine Zunahme von Aufträgen verbuchen, die in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise zu sehen sind“, hat Idel beobachtet. Insbesondere stieg die Anzahl der Aufträge zur Überprüfung von Mitarbeitern, die ihre Tätigkeiten daheim verrichten sollten, aber auch von Angestellten, die in Kurzarbeit geschickt wurden. „Unsere Detektei wurde mehrfach bundesweit und auch in Hamburg tätig“, ergänzt Idel, etwa bei „permanenter Nichterreichbarkeit von Mitarbeitern im Homeoffice“.
Detektive können von Firmen immer dann eingeschaltet werden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. „Um einen Ermittler beauftragen zu dürfen, ist ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug nötig“, sagt Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius. Dies könne der Fall sein, wenn der Angestellte im Homeoffice kaum erreichbar und auch weniger produktiv sei. „Erst dann ist die heimliche Überwachung ausnahmsweise zulässig“, sagt der Jurist.
Heimliche Überwachung ist nicht immer zulässig
Die Grenze sei etwa überschritten, wenn ein Beschäftigter, der zu Hause arbeiten soll, bei einem zweistündigen Einkaufsbummel beobachtet wird oder er einen Zweitjob angenommen hat. Erlaubt sei hingegen, etwa im Ferienhaus mit WLAN-Anschluss zu arbeiten, hier sei nicht der Ort der Beschäftigung ausschlaggebend, sondern die Tatsache, dass wie vereinbart beispielsweise acht Stunden am Tag gearbeitet werde.
„Auch wir verzeichnen eine höhere Anfrage und Auftragszahl im Bereich des Lohnfortzahlungsbetrugs“, sagt Daniel Wirths von der Contecta Wirtschafts- und Privatermittlungen e. K. Sein Detektivbüro mit Sitz in Niendorf bearbeite verschiedene Missbrauchsmeldungen von Firmen: „Dies erstreckt sich ebenfalls vom klassischen Krankmelder, welcher die neu gewonnene Freizeit für andere Aktivitäten nutzt, bis hin zum Schwarzarbeiter, der sich etwas dazuverdient,“ berichtet Wirths und bilanziert: „Durch die Freiheit ,Corona‘, welche starke Auswirkungen auf den Bereich Homeoffice hat, bieten sich für Mitarbeiter neue Wege, um ihrer Tätigkeit nicht nachzugehen“.
Dies bestätigt ein weiteres Beispiel aus Hamburg: „Wir waren für einen in Hamburg ansässigen Konzern aus der Lebensmittelbranche tätig“, berichtet Norbert Idel von Acon Detektive. „Es hatte Hinweise aus dem Kollegenkreis gegeben, dass unsere Zielperson sich während der Kurzarbeit einen Job bei einem Wettbewerber unseres Auftraggebers gesucht hatte und dort schwarz arbeitet. Nach dreitägiger Observation lagen genügend Beweise vor – damit war unser Auftrag abgeschlossen“.
Beschäftigter ist fünf Tage untergetaucht – in Holland
Zuweilen haben Mitarbeiter auch Reisen während der Kurzarbeit unternommen. „In einem weiteren Fall konnte unser Hamburger Kunde seinen Mitarbeiter fünf Tage nicht erreichen“, schildert Norbert Idel. „Die anfängliche Sorge um seinen Angestellten verflog, nachdem er selbst bei einer Nachbarin nachgefragt und diese ihm erzählt hatte, dass sein Mitarbeiter im Urlaub sei“, ergänzt der Ermittler. „Unsere Nachforschungen ergaben, dass die Zielperson nach Holland auf einen Campingplatz in die Nähe von Zandvoort gefahren war und dort seinen Wohnwagen – wohl für die Sommersaison – hergerichtet hat.“
Wann ein Beschäftigter gegen das geltende Recht verstößt, hängt allerdings vom Ausmaß der Kurzarbeit ab, informiert Michael Fuhlrott. „Bei 100-prozentiger Kurzarbeit ruht das Arbeitsverhältnis – und der Arbeitnehmer kann seinen Tag frei gestalten“, erklärt der Experte. „Allerdings darf niemand drei Wochen wegfahren und für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein.“
Während der Corona-Krise ist es Arbeitnehmern seit einigen Tagen sogar erlaubt, neben der Kurzarbeit einen anderen Job anzunehmen. Etwa in einem Supermarkt an der Kasse. „Der Beschäftigte kann sich bis zur Grenze seines vormaligen Nettoverdienstes etwas hinzuverdienen“, ergänzt Fuhlrott, der auch als Anwalt in Hamburg tätig ist. Diese Freiheit umfasse aber nicht Tätigkeiten bei der Konkurrenz. Bei Quarantäne während der Corona-Krise gilt wiederum eine andere Regelung: Dann dürfe der Betroffene das Haus nicht verlassen, könne aber von zu Hause aus arbeiten, schildert Fuhlrott die Rechtslage.
Schwarzarbeit in der Corona-Krise wird zum Problem
Zu einem großen Problem wird offensichtlich die Schwarzarbeit in der Corona-Krise. Friedrich Schneider, Experte für Schattenwirtschaft, rechnet während der Pandemie mit einem enormen Schaden durch illegale Tätigkeiten. Denn derzeit sind etwa 7,5 Millionen Deutsche in Kurzarbeit, erheblich mehr als beispielsweise während der Finanzkrise.
Nach langjährigen Studien zum Thema geht Schneider bei der deutschen Kurzarbeiterregelung von einem Missbrauch durch drei bis vier Prozent der Betroffenen aus, die nun nebenbei einer illegalen Beschäftigung nachgehen. „Dadurch ergibt sich eine Betrugssumme zwischen 494 Millionen und 662 Millionen Euro“, rechnet der Wirtschaftsprofessor vor. „Das ist die Summe, die der Staat zu viel gezahlt hat“. Andererseits entstehe zugleich eine „schwarze Wertschöpfung“ zwischen 252 und 336 Millionen Euro.
„Der inoffizielle Arbeitgeber und der Schwarzarbeiter gehen ein hohes Risiko ein, erwischt zu werden. Solche Arbeitsbeziehungen sind schwer komplett zu verheimlichen und können später schnell zum Bumerang werden, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt“, ergänzt Knut Böhrnsen, Sprecher der Agentur für Arbeit in Hamburg. Die Agentur erhalte zudem durchaus anonyme Anzeigen. „Diesen gehen wir nach, gegebenenfalls mit dem Hauptzollamt, Abteilung Schwarzarbeit“, ergänzt Böhrnsen. Zahlen zu diesem Thema kann der Sprecher allerdings nicht nennen. Und: „Als Arbeitsagentur haben wir keinen Kontakt zu Detektivbüros oder beauftragen diese“. Die Ermittler einzuschalten, bleibt Sache der Firmen.