Berlin. Die Regierung verspricht in der Corona-Krise Zuschüsse für Selbstständige, Mieter und Hartz-IV-Empfänger. Wann und wo es was gibt.

Tausende Einzelhändler, Restaurants, Hotels sind in der Corona-Krise geschlossen. Viele Selbstständige fürchten mangels Aufträgen um ihre Existenz. Beschäftigte in Kurzarbeit können ihre Mieten nicht bezahlen. Die Bundesregierung hat für viele Gruppen Hilfen in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt. Hinzu kommen Hilfspakete der einzelnen Bundesländer.

Wer Bundeshilfen erhält, wie man an sie herankommt, welche Anträge und Wartezeiten nötig sind – dazu gibt unsere Redaktion wichtige Tipps.

Selbstständige und Kleinfirmen

Beispielsweise an Taxifirmen, Buchgeschäfte, Bars oder Handwerksbetriebe, die kaum oder keine Umsätze mehr haben, will die Bundesregierung Zuschüsse zahlen, ohne sie zurückzuverlangen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig für drei Monate 9000 Euro erhalten, bei bis zu zehn Beschäftigten sind es 15.000 Euro.

Damit sollen Selbstständige, Einzel- und Kleinunternehmer ihre Fixkosten weiter bezahlen können. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie erst wegen der Corona-Krise in Not gerieten. Die Mittel aus diesem Soforthilfeprogramm fließen zusätzlich zur Förderung durch die Bundesländer.

Wie kommt man an das Geld heran?

Auszahlen sollen die Bundeszuschüsse die Länder oder Kommunen. Details werden noch ausgearbeitet. Bundes­wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hofft, dass die ersten Hilfsgelder noch diese Woche fließen werden: „Es soll so unbürokratisch wie möglich gehen – wo immer möglich auch elektronisch.“

Spätestens Mitte nächster Woche sollen alle Bundesländer wissen, welche Stellen das Geld ausbezahlen. Die Zeit drängt, da im April die nächsten Mieten fällig werden.

Das Soforthilfeprogramm soll bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Es richtet sich an rund drei Millionen Kleinunternehmen mit etwa zehn Millionen Arbeitnehmern. Die wegbrechenden Umsätze der Firmen will der Staat aber nicht komplett auffangen, sagte Altmaier. Diese Summen wären einfach zu groß. Die deutsche Wirtschaft erzielt pro Monat etwa 300 Milliarden Euro Umsatz.

Seit dem Wochenende bietet das Bundeswirtschaftsministerium unter der Adresse http://bmwi.de/coronavirus eine Checkliste, die Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen soll. Sie umfasst neun Punkte von der Beurteilung der Finanzlage über Gespräche mit Lieferanten und Kunden bis hin zur Prüfung von Kurzarbeit.

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    Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Hartz IV

    Die Bundesregierung will Selbstständigen, unter anderem Künstlern, den Zugang zu Hartz IV erleichtern. „Wir öffnen die Grundsicherung“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es solle keine Überprüfung des Vermögens der Antragsteller oder der Angemessenheit der Wohnung mehr stattfinden.

    Ansprechstelle zur Beantragung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV ist für Unternehmen und Beschäftigte die Bundesagentur für Arbeit – und zwar die Stelle im Heimatort. Dies geht aktuell nur ausschließlich online oder per Telefon, da die Jobcenter für den Publikumsverkehr geschlossen sind.

    Anträge können aber auch in den Hausbriefkasten der Arbeitsagenturen eingeworfen werden. Persönliche Gespräche entfallen derzeit, dennoch entstehen deshalb keinem Nachteile, versichert die Arbeitsagentur.

    Die Servicerufnummern der Bundesarbeitsagentur für dringende Anfragen lauten: 0800 45555 00 (für Arbeitnehmer) beziehungsweise 0800 45555 20 (für Arbeitgeber). Es wird jedoch empfohlen, sich an die örtlichen Agenturen oder Jobcenter zu wenden.

    Mieten

    Privathaushalten und Gewerbetreibenden, die wegen der Krise ihre Mieten nicht entrichten können, darf einstweilen nicht gekündigt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die in Schwierigkeiten stecken.

    Nach bisherigem Stand müssen die Mieten aber nachbezahlt werden. Daran gibt es Kritik von der Opposition, aber auch von Mieter- und Vermieterverbänden.

    Mittelgroße Firmen

    Unternehmen, die zwischen 10 und 249 Leute beschäftigen, empfiehlt Altmaier, bei ihren Hausbanken zusätzliche Kredite zu beantragen, die von der staatlichen KfW-Bankengruppe zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sind unbegrenzt, und es soll sie für Unternehmen jeder Größe geben.

    Die Kreditbedingungen wurden verbessert: Die Bundesregierung verspricht niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro. Zudem übernimmt die KfW eine höhere Haftungsfreistellung von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen. Dies soll Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Doch vielen mittelständischen Unternehmen geht das noch nicht weit genug.

    Große Unternehmen und Konzerne

    Für Firmen ab 250 Arbeitnehmern hat die Regierung einen neuen Stabilisierungsfonds eingerichtet, der sich an den Maßnahmen während der Bankenkrise 2008 orientiert. Große Unternehmen können Garantien, Kapitalhilfen und Kredite in Anspruch nehmen. Das Programm umfasst bis zu 600 Milliarden Euro. Auch Staatsbeteiligungen werden nicht ausgeschlossen.

    Altmaier warnte Hedgefonds und andere spekulative Investoren. Die Regierung werde es nicht zulassen, dass notleidende Firmen billig aufgekauft würden.

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