Hamburg. Kraftfahrtbundesamt fordert zur sofortigen Rückgabe des Autos an VW auf. 5000 Besitzer betroffen. Hamburger fällt aus allen Wolken.
Zweifellos haben viele Besitzer eines Volkswagen-Autos zunächst so wie Pascal Bartlog haben reagiert, als sie in den vergangenen Wochen ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhielten: „Ich habe das im ersten Moment gar nicht richtig ernst nehmen können“, sagt der Familienvater aus Wandsbek in Hamburg.
In dem Brief hieß es, Bartlog müsse seinen VW Passat Variant „unverzüglich“ an den Hersteller zurückgeben. Erfolge dies nicht bis zum 7. November, so könne dem Auto die Zulassung entzogen werden. Denn von den Fahrzeugen, die von der „Rückrufaktion 01C5“ betroffen sind, könne ein „ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko für den Verwender und Dritte ausgehen“, schrieb das KBA.
„Das liest man nicht gern, wenn man mit zwei kleinen Kindern unterwegs ist“, sagt Bartlog. Vor allem aber ging ihm durch den Kopf: „Wie soll das gehen? Als Familie brauchen wir das Auto.“ Zwar bot VW eine Entschädigung, doch die erschien dem Hamburger nicht angemessen. „Ich hatte das Gefühl, ich bekomme das nicht allein geregelt“, sagt Bartlog. Er hat sich an den Hamburger Rechtsanwalt Frederik Wietbrok gewandt.
Die zurückgekauften VW werden verschrottet
Aus dessen Sicht stellt der Rückruf für Bartlog und seine junge Familie eine „erhebliche Härte“ dar: „Wir fordern für unseren Mandanten den vollen Kaufpreis nebst Verzinsung und Ersatz aller in das Auto getätigten Aufwendungen.“ Das sind 26.000 Euro – und damit 4000 Euro mehr, als VW zahlen will. „Darüber hinaus fordern wir von VW die Bereitstellung geeigneter Ersatzmobilität“, so Wietbrok.
Während üblicherweise die von einem Rückruf betroffenen Autos in einer Vertragswerkstatt des Herstellers in Ordnung gebracht und dann an den Besitzer zurückgegeben werden, ist das bei der Aktion mit der Bezeichnung 01C5 anders: Die zurückgekauften Fahrzeuge werden verschrottet. Laut KBA geht es um weltweit 5683 Pkw, davon „vermutlich“ 4321 in Deutschland. Betroffen sind die Baujahre 2005 bis 2017 und praktisch alle VW-Typen: Up, Polo, Golf, Passat, Touran, Tiguan, T-Roc, Sharan, Eos, Arteon, Scirocco, Touareg und Phaeton.
VW: Zweite Rückrufaktion für 1200 Fahrzeuge
Wie ein Volkswagen-Sprecher dem Abendblatt sagte, handelt es sich um sogenannte Vorserienfahrzeuge, die vor dem eigentlichen Start der Massenproduktion zum Beispiel für die Vorstellung auf Automobilmessen oder für Probefahrten von Motorjournalisten gebaut wurden. Im Rahmen interner Überprüfungen habe man festgestellt, dass in manchen Fällen solche Autos in den Verkauf gelangten, ohne dass zweifelsfrei dokumentiert war, dass sie vorher in den Serienzustand gebracht wurden. Die Abweichungen davon betreffen laut KBA „unter anderem auch Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen.“
Weil sich wegen der fehlenden Dokumentation nicht mehr feststellen lasse, bei welchen der Autos dies so sei, ziehe man vorsichtshalber alle aus dem Verkehr, erklärte der VW-Sprecher. Nach seinen Angaben gibt es noch eine zweite Rückrufaktion, die den Code 01C6 trägt und die weitere etwa 1200 Fahrzeuge mit einem unklaren Ausstattungszustand betrifft. Bei diesen werde in jedem Einzelfall geprüft, ob es lohnend sei, sie auf den Serienstandard umzurüsten.
VW hat sich mit den meisten Fahrzeughaltern bereits geeinigt
Ähnlich wie im Diesel-Skandal bieten mehrere Rechtsanwaltskanzleien den Haltern von Autos, die im Rahmen der Aktion 01C5 verschrottet werden müssen, ihre juristische Unterstützung im Umgang mit VW an. „Unserer Erfahrung nach wird Volkswagen Ihnen den Kaufbetrag abzüglich einer Nutzungsentschädigung anbieten“, heißt es etwa bei der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte: „Das bedeutet, dass VW vom Kaufpreis den Preis für jeden von Ihnen gefahrenen Kilometer abziehen möchte. Bei schon älteren Wagen mit einem hohen Kilometerstand bleibt dann nur ein sehr unattraktiver Betrag übrig.“
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Wie der VW-Sprecher sagte, gibt es für den Rückkaufswert jedoch keine Formel. Man treffe immer eine individuelle Vereinbarung. Die Notwendigkeit, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, sieht das Unternehmen nicht. Habe man sich auf den Ankaufspreis geeinigt, könne die Rückgabe bei einem Händler und der Kauf eines anderen Autos dort ja praktisch „Zug um Zug“ erfolgen. Mit dem Großteil der vom Rückruf 01C5 betroffenen Fahrzeughalter habe sich das Unternehmen bereits geeinigt. Lediglich „ein paar Hundert“ Fälle seien noch offen – und dazu gehört Pascal Bartlog.
Zahl der Automobil-Rückrufe deutlich gestiegen
Dessen Anwalt Wietbrok argwöhnt, beim Verkauf der undokumentierten Vorserienfahrzeuge habe es sich wohl „nicht nur um ein Versehen“ gehandelt, wie dies von VW dargestellt wird, „sondern ganz offensichtlich um ein vorsätzlich wiederkehrendes Inverkehrbringen von Fahrzeugen aus reinen Profitgründen.“ Wietbrok findet es aber auch bemerkenswert, dass der Hersteller selbst das Problem aufgedeckt hat: „Es stellt sich die Frage, ob das KBA seiner Kontrollfunktion über die Automobilindustrie auch nur im Ansatz gerecht wird.“
Nach Daten des Flensburger Amts hat die Zahl der Automobil-Rückrufe in Deutschland in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Im vorigen Jahr waren es bereits 515 Aktionen. Noch interessanter ist jedoch eine andere Statistik des KBA – die der sogenannten „Außerbetriebsetzungen“ aufgrund von Rückrufen. Diese Zahl hat sich 2018 auf 146.072 Fälle weit mehr als verdoppelt.
Entzug der Betriebserlaubnis droht nach der dritten Aufforderung
Zur Erklärung: Kommt ein Fahrzeughalter wiederholten schriftlichen Aufforderungen, sein Auto in der Werkstatt vorzuführen, nicht nach, dann kann das KBA bei gravierenden Rückrufanlässen die örtliche Zulassungsbehörde anweisen, dem Wagen die Betriebserlaubnis zu entziehen. Ursache des starken Anstiegs der Zwangsstilllegungen in den vorigen beiden Jahren war nicht zuletzt der extrem umfangreiche Rückruf wegen mangelhafter Airbags eines japanischen Zulieferers in etlichen Autotypen.
Ein Entzug der Betriebserlaubnis droht nach der dritten Aufforderung, dem Rückruf nachzukommen. Tatsächlich hat Pascal Bartlog wegen der Aktion 01C5 schon im Herbst vorigen Jahres erstmals Post erhalten. Doch das war noch kein amtliches Schreiben des KBA. Absender des Briefs war Volkswagen. Bartlog wertete den Inhalt als unverbindliches Rückkaufangebot und hatte die Sache bald wieder vergessen.
Ganz gleich, wie der Konflikt des Hamburgers mit VW auch ausgeht: Von seinem Passat wird Bartlog demnächst Abschied nehmen müssen.