Hamburg. Wann sich eine Steuererklärung lohnt, was bei Nebenjobs wichtig ist, bis wann Kindergeld gezahlt wird – das raten Experten.

Wer Anfang Oktober mit einem Studium beginnt, muss sich erstmals intensiv mit Finanzen und Versicherungen beschäftigen. Wie finanziere ich das Studium? Welche Versicherungen sind wirklich wichtig? Wie finde ich die günstigste Krankenkasse? Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie finanzieren Studenten für
gewöhnlich ihr Studium?

In Hamburg haben Studenten pro Monat im Durchschnitt Ausgaben in Höhe von 988 Euro, hat das Studierendenwerk Hamburg ermittelt. Das sind deutlich mehr mehr als im Bundesdurchschnitt (794 Euro). Ein Grund sind die hohen Mietkosten, die im Schnitt bei 374 Euro (mit Nebenkosten) liegen. Knapp 190 Euro geben die Studenten für Ernährung aus, macht zusammen schon 564 Euro. Knapp die Hälfte der Studierenden verfügt über ein Monatsbudget zwischen 600 und 1000 Euro. Ein Großteil der Kosten wird von den Eltern (587 Euro) und einem Nebenverdienst (431 Euro) finanziert, denn 79 Prozent der Hamburger Studenten gehen zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nach. 18 Prozent der Studenten in der Hansestadt erhalten Bafög.

Was müssen Studenten beachten, die
einem Nebenjob haben?

Die wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters darf in der Regel nicht mehr als 20 Stunden betragen, um den Studentenstatus nicht zu gefährden. Maximal 26 Wochen im Jahr dürfen Studierende aber mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn der Job überwiegend an Wochenenden oder in den Abendstunden liegt. Ein typischer kurzfristiger Job ist sozialversicherungsfrei, egal, wie hoch der Verdienst ist. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr oder – bei einer Fünftagewoche – maximal drei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen wird, ist dabei gleichgültig.

Wann müssen Studenten Steuern
und Abgaben zahlen?

Bei einem 450-Euro-Job wird keine Lohnsteuer fällig. Die Sozialabgaben übernimmt der Arbeitgeber pauschal, bis auf die Rentenversicherung. Der Student zahlt 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes, kann sich aber davon befreien lassen. „Das bedeutet aber den Verzicht auf wertvolle Rentenvorteile“, sagt Uwe Rauhöft, des Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn auch ein Jahr im Minijob zählt unabhängig vom Verdienst als volles Versicherungsjahr. Das kann später für eine abschlagsfreie Rente wichtig sein. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer. Verdient der Student zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro im Monat (Midijob), muss er reduzierte Sozialabgaben entrichten. Bei mehr als 1300 Euro ist der Student voll versicherungspflichtig. Beim Midijob und anderen Beschäftigungsverhältnissen kümmert sich die Arbeitgeber um die Lohnsteuer und benötigt dazu die 13-stellige Steueridentifikationsnummer. Vor der Einstellung sollte man unbedingt die Frage der Abzüge klären. Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber den Lohn pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Dieses Geld ist dann weg, das bekommt man nicht mehr zurück“, sagt Experte Rauhöft.


Lohnt die Abgabe einer
Steuererklärung?

Bei Studenten ist weiterhin umstritten, ob die Kosten eines Erststudiums vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu wird im zweiten Halbjahr erwartet. „Doch wer im Anschluss an ein Bachelor- noch ein Masterstudium absolviert oder nach einer Lehre ein Studium aufnimmt, kann die Kosten steuerlich geltend machen“, sagt Rauhöft. Dem Studenten werden dann mit seinem Steuerbescheid Verluste bescheinigt, sofern er keine Einnahmen hat. Nach dem Studium kann er die Verluste mit seinem ersten Einkommen verrechnen. Zu den absetzbaren Kosten gehören die Zinsen für ein Bildungsdarlehen sowie Studiengebühren, Arbeitsmittel oder Fahrten zur Hochschule.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
„Das Kindergeld wird bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr gezahlt“, sagt Rauhöft. Unter Berücksichtigung der Altersgrenze hat man auch bei einem Zweitstudium noch Anspruch auf Kindergeld. In diesem Fall darf der Studierende in Nebenjobs nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.

Wie sinnvoll ist ein Studienkredit?
Wenn Hamburger einen Studienkredit nutzen, dann beziehen sie darüber monatlich 545 Euro. Fünf Prozent nehmen einen Studien­kredit in Anspruch siehe Grafik). Am gefragtesten sind staatliche Angebote wie das von der KfW-Bank. Viele private Banken haben sich aus dem Geschäft zurückgezogen. Auch die Hamburger Sparkasse vermittelt nur noch das KfW-Darlehen. Der Effektivzins beträgt 4,21 Prozent. Der Zins ist variabel, kann also steigen. Wer einen Festzins für zehn Jahre vereinbaren will, zahlt 4,96 Prozent. Es können monatlich bis zu 650 Euro für maximal 14 Fachsemester abgerufen werden. „Der Auszahlungsbetrag verringert sich um die Zinsen, die abgezogen werden“, sagt André Grunert von der Haspa. Innerhalb von 25 Jahren nach Einstieg in das Berufsleben muss der Kredit zurückgezahlt werden.

Lohnt es, ein Stipendium zu
beantragen?

Fünf Prozent der Hamburger Studenten finanzieren sich auch über ein Stipendium und beziehen darüber monatlich 394 Euro. Dabei stehen die Chancen besser, als viele vermuten. Jedes Jahr würden mehrere Millionen Euro nicht abgerufen, sagt Mira Maier, die Geschäftsführerin des Portals mystipendium.de Zwar bewerben sich relativ viele Studierende bei den bekannten Begabtenförderungswerken, bei kleineren Stiftungen gebe es dagegen oft nur wenige Bewerber, so Maier. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 2500 Stipendiengeber. Dahinter stecken Stiftungen, Parteien, Kirchen, Begabtenförderungswerke oder Unternehmen. Manche fördern Studierende über mehrere Semester, andere vergeben Stipendien für Abschlussarbeiten oder Auslandsaufenthalte. Für ein Stipendium müssen sich Interessierte nicht gleich zum Studienbeginn bewerben. Auch wer keinen Einserschnitt im Abitur vorweisen kann, hat Chancen. „Stipendien gibt es für jedermann“, sagt Maier. Die Vergabe muss nicht von Noten oder Bedürftigkeit abhängen. „Je kleiner die Stiftung, desto weniger Aufwand bei der Bewerbung“. Im Normalfall sind Stipendien steuerfrei. Sie werden auch nicht auf das Kindergeld angerechnet. Auf das Bafög kann sich das Stipendium aber auswirken, wenn es höher als 300 Euro im Monat ist. Auf diesen Internetseiten gibt es einen Überblick: www.mystipendium.de;
www.stipendiumlotse.de

Wie und ab wann sind
Studenten krankenversichert­?

Studenten können bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung: Ihr regelmäßiges Einkommen beträgt nicht mehr als 445 Euro im Monat oder sie verdienen in einem Minijob nicht mehr als 450 Euro. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als drei Monate (70 Arbeitstage) arbeiten will, kann diese Grenzen auch überschreiten. Die Möglichkeit der Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus durch einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Freiwilligendienst. Danach müssen Studierende sich allerdings selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung, die von jeder Kasse zu einheitlichen Tarifen angeboten werden. Der Beitrag beträgt derzeit rund 88 Euro pro Monat (inklusive Pflegeversicherung). In der studentischen Krankenversicherung kann man bis zum Ende des 14. Fachsemesters und maximal bis zum 30. Geburtstag bleiben. Danach wird der gesetzliche Versicherungsschutz deutlich teurer.

Welche privaten Versicherungen
sind wichtig?

„Neben der Krankenversicherung sind das vor allem eine Haftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ausbildungsstarter wirklich benötigen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Haftpflichtabsicherung sei aber meist noch über die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung gegeben.