Karsruhe. Ermittler dürfen interne Akten von Volkswagen zum Dieselskandal auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden.
Die Staatsanwaltschaft München hat im Streit mit dem Volkswagen-Konzern (VW) wegen des Dieselskandals einen juristischen Erfolg erzielt. Die Ermittler dürfen interne Akten des Autobauers, die bei der Anwaltskanzlei Jones Day gelagert waren, auswerten. Auch die Beschlagnahme am 15. März 2017war zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht wies damit am Freitag die Verfassungsbeschwerden von VW zurück. Weitere Beschwerden der Anwaltskanzlei Jones Day erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter für unzulässig, weil die Kanzlei ihren Sitz im Ausland habe und sich deshalb nicht auf deutsche Grundrechte berufen könne.
Unterlagen zum Dieselskandal
Die Akten, um die gestritten wurde, betrafen eine interne Untersuchung des Dieselskandals. Weil die US-Behörden wegen Abgasmanipulationen ermittelten, hatte Volkswagen die internationale Kanzlei Jones Day im September 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt. Dazu wurden auch Mitarbeitergespräche geführt.
Die Akten dazu befanden sich in der Kanzlei in München und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt. (rtr)