Hamburg. Rund 130.000 Haushalte in Hamburg beschäftigen Haushaltshilfen illegal. Dabei kann sich die Anmeldung sogar lohnen.

    Putzen, Hemden bügeln oder Staub wischen: Jeder siebte Haushalt in Hamburg leistet sich dafür eine Haushaltshilfe. „Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt als Wachstumsmarkt, denn die Nachfrage in diesem Bereich ist noch nicht ausgeschöpft“, sagt Professor Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). 40 Prozent der Haushalte würden nach einer Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums gerne eine Hilfe im Haushalt beschäftigen, können sich diese aber nicht leisten oder finden keine zuverlässige Hilfe. Der Anteil der Haushalte in Hamburg mit einer Putzhilfe ist mit 13,9 Prozent überdurchschnittlich hoch. Nur in Hessen ist der Anteil der Helfer mit 14,6 Prozent höher. Allerdings ist der Markt der Haushaltshilfen von Schwarzarbeit geprägt. „90 Prozent der Haushalte lassen die Leistungen schwarz erbringen“, sagt Enste. In Hamburg haben nur 5647 Haushalte ihre Hilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet. 135.400 Haushalte beschäftigen aber eine Haushaltshilfe, so Daten des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Risiken der Schwarzarbeit, einer Legalisierung der Helfer und der damit verbundenen Steuerersparnis.

    Wie hoch ist der Anteil
    der Schwarzarbeit in Hamburg?

    Verglichen mit anderen Stadtstaaten ist der Anteil der Haushalte in Hamburg am größten. Die offizielle Anmeldequote bei der Minijob-Zentrale liegt aber nur bei 4,2 Prozent. In Berlin sind es fünf Prozent und in Bremen sechs Prozent. Für Hamburg gilt also, dass fast 96 Prozent der betroffenen Haushalte ihre meist ausländische Helferin (s. Grafik) schwarz beschäftigt haben. Das sind rund 130.000 Haushalte. Zwar ist es möglich, dass einige Haushalte in der Stadt eine Haushaltshilfe beschäftigen, die offiziell selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Da diese Personen nicht auf 450-Euro-Basis arbeiten, müssen sie auch nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. „Der Anteil dieser Beschäftigten bezogen nur auf Hamburg ist aber so gering, dass man sie vernachlässigen kann“, sagt Enste.

    Was sind die Gründe
    für Schwarzarbeit?

    „Es ist vielfach eine Mischung aus Bequemlichkeit und Gewohnheit, weil es schon viele Jahre so praktiziert wird“, sagt Wolfgang Buschfort, Sprecher der Minijob-Zentrale. Sie ist zuständig für alle Minijobs in Deutschland. Aber die Anmeldung werde auch vermieden, weil die Helfer mehrerer solcher Jobs nachgehen und die zulässige Schwelle von 450 Euro monatlich an Einnahmen überschreiten. So wie die 40-jährige Natalia aus Hamburg. „Als ich vor 15 Jahren nach Deutschland kam, war Putzen gehen für mich die einzige Möglichkeit, zu arbeiten“, sagt sie. „Die meisten meiner Jobs mache ich schwarz. Ich bin dadurch flexibler und verliere nicht meinen Anspruch auf Hartz IV. Ich weiß schon, dass das falsch ist. Aber ich bin alleinerziehende Mutter. Für mich ist die Hauptsache, dass es meinen beiden Kindern gut geht.“ Auch nach Einschätzung von Enste haben die Haushaltshelfer wenig Interesse an einer Anmeldung. Bundesweit beschäftigen 3,6 Millionen Haushalte eine Hilfe. bei der Minijob-Zentrale sind nur 305.158 angemeldet.

    Wer sind die Arbeitgeber,
    die schwarz beschäftigen?

    Studien zeigen, dass ein großer Anteil der Nachfrage nach Haushaltshilfen von alleinstehenden und in Paarhaushalten lebenden über 60-Jährigen kommt. „Der typische Arbeitgeber einer unangemeldeten Haushalthilfe ist über 60, kommt aus Westdeutschland, hat Abitur, verfügt über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2000 Euro und lebt mit einer anderen Person zusammen“, sagt Buschfort. Denn während nur vier Prozent der unter 30-Jährigen bereits schwarz beschäftigt haben, ist der Anteil bei den über 60-Jährigen mehr als dreimal so hoch (13 Prozent).

    Welche Gefahren drohen
    bei illegaler Beschäftigung?

    „Die Risiken sind für den Arbeitgeber ungleich höher als für die illegale Hilfskraft. Es droht die Nachzahlung der hinterzogenen Sozialabgaben für bis zu fünf Jahre und eine Strafe von bis zu 5000 Euro“, sagt Buschfort. Noch größer sind aber die finanziellen Risiken, wenn die Putzhilfe verunglückt. „Dann muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen und bei gravierenden Folgen auch eine lebenslange Rente zahlen“, sagt Buschfort. Nicht immer ist die illegale Beschäftigung nur eine Ordnungswidrigkeit. „Wenn wir das Verfahren nicht an die Zentralstelle Schwarzarbeitsbekämpfung der Stadt abgeben und die Sache selbst weiterverfolgen, dann geht es um Straftatbestände“, sagt Oliver Bachmann, Sprecher des Hauptzollamts Hamburg-Stadt. Typische Delikte sind dabei die Verbindung von Schwarzarbeit mit dem Bezug von Sozialleistungen oder die Hinterziehung von Sozialabgaben. Das Hauptzollamt ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Haushalten zuständig.

    Wie lässt sich eine Haushaltshilfe
    legalisieren?

    „Mit einem einseitigen Formular, dem Haushaltsscheck, lässt sich die Hilfe problemlos anmelden“, sagt Buschfort. Die Minijob-Zentrale fragt auch nicht danach, wie lange die Putzhilfe schon schwarz beschäftigt wird. Das Formular kann im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden (Telefon: 0355/29 02-70799). Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass die Putzhilfe insgesamt im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient – auch wenn sie in mehreren Haushalten tätig ist. Sonst kann sie nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Helferin ist mit der Anmeldung krankenversichert. Außerdem gibt es eine Unfallversicherung. Der Arbeitnehmer selbst muss nichts zahlen. Für den Arbeitgeber summieren sich die Abgaben auf bis zu 15 Prozent - zusätzlich zum vereinbarten Lohn.

    Welche Vorteile ergeben sich daraus?

    Die Haushaltshilfe ist dann nicht nur legal, sondern auch besser abgesichert. Sie hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „80 Prozent dieser Kosten bekommt der Arbeitgeber über die Minijob-Zentrale erstattet“, sagt Buschfort. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der Arbeitgeber ist vor finanziellen Ansprüchen aus einem Arbeitsunfall geschützt und kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

    Wie rechnet sich das steuerlich?

    Grundsätzlich gilt: Für im Haus­halt­scheck­verfahren angemeldete Minijobber können jährlich maximal 2550 Euro in der Steuererklärung abgerechnet werden. 20 Prozent davon werden anerkannt. Das ergibt einen Steuer­abzug von maximal 510 Euro pro Jahr.

    Wie sieht die Steuerersparnis
    konkret aus?

    Ein Beispiel: Die angemeldete Haushaltshilfe kommt 16 Stunden im Monat in die Wohnung arbeiten und erhält einen Stundenlohn von zwölf Euro. Das entspricht einem Monatsverdienst von 192 Euro. Nach Anmeldung muss der Arbeitgeber zusätzlich 14,8 Prozent Abgaben zahlen sodass sich die monatlichen Aufwendungen auf 220,42 Euro erhöhen. Bei der Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr darf er maximal 2550 Euro der gezahlten rund 2645 Euro geltend machen. Die Steuerersparnis beträgt 510 Euro und ist deutlich höher als die gezahlten Abgaben (341,04) Euro.

    Muss der Lohn überwiesen werden?

    Minijobber im Haushalt können auch nach der Anmeldung bar entlohnt werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Minijob-Zentrale schickt dem Haushalt jährlich einen Nachweis über die Höhe der geleisteten Abgaben.