Hamburg. Diskussion wegen Verzögerung der Elbvertiefung. Wirtschaft will Gesetze ändern

    Die Einwände der Umweltverbände gegen die nachgebesserten Pläne zur Elbvertiefung stoßen bei Wirtschaft und Politik auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Die Naturschützer würden das Verbandsklagerecht missbrauchen.

    Im Mittelpunkt steht dabei die Asiatische Keiljungfer, eine bedrohte Libellenart, deren Larve die Umweltschützer ausgerechnet in einem Gebiet gefunden haben, das als Ausgleichsfläche für den Natureingriff der Elbvertiefung gedacht war. „Nach dem afro-sibirischen Knutt, der Löffelente und dem Schierlings-Wasserfenchel ist es nun auf einmal die Asiatische Keiljungfer, eine zuvor nie gesichtete Libelle, die der BUND nutzen möchte, um ein neues Klageverfahren anzudrohen“, sagte der verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Hans-Jörg Arp. Sollte der BUND mit seiner Drohung ernst machen, täte er dem Instrument Verbandsklagerecht keinen Gefallen. „Es würde abdriften ins Land Absurdistan“, so Arp.

    Wie der Hamburger Industrieverband und die Hafenunternehmen fordert auch der Verein Hamburger Spediteure eine Änderung des Verbandsklagerechts. „Das hat für mich Priorität“, sagte dessen Vorsitzender Willem van der Schalk dem Abendblatt. „Die Naturschützer suchen geradezu die Nadel im Heuhaufen oder besser die Larve im Auffangbecken, um die Fahrrinnenanpassung zu behindern.“

    Die Umweltverbände weisen das zurück: „Der Gesetzgeber hat das Klagerecht der Umweltverbände eingeführt, weil ein Anwalt der Natur benötigt wurde“, sagte der Landesgeschäftsführer des BUND, Manfred Braasch. Verschiedene Studien zur Praxis hätten gezeigt, dass es im Vergleich zur Gesamtzahl der Planungsverfahren nur relativ wenige Klagen gebe. „Wir gehen mit dem Instrument also sehr sorgsam um“, so Braasch. „Wenn wir aber klagen, sind wir überdurchschnittlich erfolgreich“, sagte er weiter. „Das zeigt, dass in den beklagten Verfahren das Umweltrecht häufig missachtet wurde.“ Für Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) ist eine Änderung des Verbandsklagerechts nicht mehr möglich: „Wer glaubt, die Uhr zurückdrehen zu können, ist ein Träumer. Es muss vielmehr darum gehen, auf kommunaler-, Bundes- und EU-Ebene die Planungsprozesse effizienter zu gestalten“, sagte Horch.