Karlsruhe. Die Taxi-App kann nach einem langwierigen Rechtsstreit bald wieder Rabattaktionen starten. Ein Gericht hatte es zuvor untersagt.

MyTaxi und andere Taxi-Apps dürfen weiterhin Rabattaktionen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem letztinstanzlichen Urteil am Freitag in Karlsruhe entschieden (AZ: I ZR 34/17). Die Daimler-Tochter MyTaxi hatte unter anderem Taxifahrten zum halben Preis über ihre App angeboten.

Die Rabattaktionen verstießen nicht gegen die Preisbindung im Taxigewerbe, entschied der BGH. Eine Verdrängung konkurrierender Taxiunternehmen finde nicht statt, weil die Bonusaktionen zeitlich und räumlich beschränkt gewesen seien, sagte der stellvertretende Vorsitzende Richter Wolfgang Schaffert bei der Urteilsverkündung.

Damit trug die Daimler-Tochter im Rechtsstreit mit den Taxizentralen den Sieg davon. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Rechtsstreit 2017 noch anders entschieden und die Rabattaktion von MyTaxi untersagt.

MyTaxi-Fahrer wurden weitestgehend bei Rabattaktionen normal bezahlt

Das 2009 gegründete Start-Up-Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben mit 18.000 Taxifahrern in Deutschland zusammen. In den Jahren 2014 und 2015 gab es von MyTaxi vier Bonusaktionen in Großstädten, bei denen Kunden zum halben Preis fahren konnten. Dazu mussten sie die Fahrt über die Smartphone-App MyTaxi buchen. Die Taxifahrer bekamen von MyTaxi den restlichen Fahrpreis erstattet, mussten allerdings eine Vermittlungsgebühr abführen.

Nissan testet fahrerlose Taxis

weitere Videos

    Die Taxizentralen argumentierten, im Taxigewerbe bestehe eine Preisbindung, Taxifahrer könnten also keine günstigeren Fahrten anbieten. Dadurch soll die Versorgung gesichert werden. Die Besonderheit bei den MyTaxi-Rabattaktionen besteht allerdings darin, dass die Taxifahrer – abzüglich der Vermittlungsgebühr – den vollen Preis erhalten, sie selbst also keinen Nachlass gewähren. Der Rabatt wird vielmehr vom Vermittlungsdienst gezahlt.

    Einige Taxifahrer in Großstädten hatten die Rabattaktionen deshalb auch begrüßt. Durch die Aktion konnten die Fahrer Kunden ansprechen, die ohne Rabatte vielleicht nicht auf sie selbst, das entsprechende Taxi-Unternehmen oder überhaupt auf Taxi-Dienste aufmerksam geworden wären. MyTaxi hatte in den vergangenen Monaten stets darum gekämpft, Rabattaktionen wieder einzuführen. In der App waren zwar entsprechende Optionen zu den Rabatten nicht nutzbar, die Menüs wurden jedoch nie komplett aus den App-Versionen entfernt.

    MyTaxi hatte für registrierte Mitglieder auch die Möglichkeit geboten, Guthaben oder Rabatte zu erwerben. Dies sollte zum Beispiel durch die Empfehlung und Vermittlung an Freunde geschehen. Dieses Rabattsystem ist nach Angaben von MyTaxi gerichtlich ebenfalls verboten worden – allerdings in einem anderen Verfahren als dem, das nun in Karlsruhe zuende gegangen ist. (rtr/ac)