Hamburg. Finanzprobleme wegen steigender Kosten und wegbrechender Einnahmen. Vorstand Michael Knobloch fordert von der Stadt 300.000 Euro

Es ist nur ein kleiner Hinweis auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg: kürzere Öffnungszeiten am Freitag. Doch dahinter stehen größere finanzielle Sorgen der Verbraucherschützer. Neben eingeschränkten Öffnungszeiten wurden auch die Gebühren für Beratungsleistungen erhöht und befristete Verträge von Mitarbeitern nicht mehr verlängert. Jährlich vermittelt die Verbraucherzentrale 150.000 Beratungen in der Hansestadt, je zu einem Drittel persönlich, schriftlich oder telefonisch. 75 fest angestellte Mitarbeiter und 75 Honorarberater beraten zu Finanzthemen ebenso wie zu Telekommunikation oder Energierecht.

„Wir sparen viel und versuchen dabei aber, dass das keine Auswirkungen auf die Breite unserer Beratungsangebote hat“, sagt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Probleme bereiten ihm in diesem Jahr eine noch bevorstehende Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, durch die die Personalkosten der Beschäftigten steigen, und wegbrechende Einnahmen bei den Mitteln, die die Verbraucherzentrale selbst erwirtschaft. Das sind vor allem spezielle Beratungsleistungen zur Baufinanzierung oder zu Kapital- und Rentenversicherungen, die großen Schwankungen unterliegen. Ein Beispiel: Bisher haben etwa viele Verbraucher ihren Baufinanzierungsvertrag überprüfen lassen, ob er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, die auch viele Jahre nach dem Abschluss noch den kostenlosen Ausstieg aus dem Vertrag ermöglicht. Das kann sich auszahlen, weil die Zinsen inzwischen deutlich gesunken sind. Doch der Gesetzgeber hat diese Praxis unterbunden. Dieses Beratungsangebot hat also an Bedeutung verloren.

Mit einem Anteil von knapp 35 Prozent ist der Anteil der selbst erwirtschafteten Mittel unter allen Verbraucherzentralen schon am höchsten. Das sind immerhin rund 1,6 Millionen Euro im Jahr. Doch dieser Wert ist auch Schwankungen unterlegen. „Es zeichnet sich ab, dass wir in diesem Jahr nicht so hohe eigene Einnahmen haben werden“, sagt Knobloch. „Deshalb mussten wir reagieren.“ Bei rund einem halben Dutzend Beratungsleistungen wurden die Preise angepasst. Im Schnitt sind die Entgelte um rund 15 Prozent gestiegen. Eine ausführliche Beratung zur Baufinanzierung kostet jetzt 160 statt bisher 150 Euro. Der Preis für die kurze Rechtsberatung steigt von 22 auf 25 Euro. Eine Berechnung, ob sich der vorzeitige Ausstieg aus der Lebensversicherung lohnt, kostet jetzt 100 statt 85 Euro.

Die letzte Gebührenerhöhung war im Jahr 2012. „Wir haben die Preise in den Bereichen erhöht, wo wir erwarten, dass das die Verbraucher verkraften können“, sagt Knobloch. Die reduzierten Gebühren für ALG-II-Empfänger bleiben unverändert. „Unsere wichtigste Leistung, die allgemeine Aufklärung der Verbraucher etwa zu Mogelpackungen oder den Folgen von Verbraucherurteilen bleibt weiterhin kostenlos“, sagt Knobloch.

Gekürzt wird auch bei der Arbeit an den Schulen. An vier Schulen in Hamburg - von der Grundschule bis zum Gymnasium - unterstützten die Experten Verbraucherbildung in Unterricht und Schulalltag. „Im Mittelpunkt stand die Vermittlung von Konsum- und Alltagskompetenzen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, Finanzen und Verbraucherrecht, Medien und nachhaltiger Konsum“, sagt Knobloch. Das war eines der typischen Projekte der Verbraucherzentrale. Die Mittel kommen von externen Partnern, in diesem Fall der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz. Wenn die zeitlich befristete Förderung ausläuft und keine Anschlussfinanzierung gefunden wird, muss das Projekt wie in diesem Fall wieder eingestellt werden.

Es drohen Kürzungenim Beratungsprogramm

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Gesamtetat von 4,3 Millionen Euro. Zu großen Teilen hängt er aber von Projekten ab, die nur für eine bestimmte Zeit finanziert werden. „Von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bekommt die Verbraucherzentrale in diesem Jahr rund 604.000 Euro. Das ist Geld, das unabhängig von Projekten fließt und der Finanzierung des Kerngeschäfts dient, die sogenannte institutionelle Förderung. „Wir finanzieren damit viele Bereiche der Beratung wie zu Finanzdienstleistungen, die Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungsaufgaben“, sagt Knobloch. 2016 standen noch 618.000 Euro zur Verfügung, und damals waren darin noch nicht 50.000 Euro für eine Zweigstelle der Verbraucherzentrale in Neuwiedenthal enthalten.

„Es müssen ab 2019 wenigstens 300.000 Euro mehr im Jahr bei der in­sti­tutionelle Förderung sein“, sagt Knob­loch. Sonst drohen Kürzungen im Beratungsprogramm. Seine Idealvorstellung ist, dass es für jeden Hamburger einen Euro gibt, also 1,8 Millionen Euro. „Im Vergleich mit anderen Verbraucherzentralen haben wir mit einem Anteil von rund 15 Prozent die niedrigste institutionelle Förderung im Vergleich der Bundesländer“, sagt Knob­loch. Berlin kommt etwa auf 46 Prozent. „Der Kern unserer Finanzierung ist zu klein, wir sind viel zu stark von einzelnen Projekten und deren finanzieller Förderung abhängig.“

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz kann das nicht nachvollziehen. Sie operiert auf Anfrage mit anderen Zahlen. „Die Verbraucherzentrale bekommt 2018 insgesamt rund 1,3 Millionen Euro an Zuwendungen durch die Stadt, davon rund 1,1 Millionen allein von uns“, sagt Behördensprecher Roland Ahrendt. Das ist nicht falsch, aber in dieser Summe steckt wieder Geld für Projekte wie die Patienten- oder Ernährungsberatung oder die Eröffnung einer Zweigstelle der Verbraucherzentrale in Neuwiedenthal. Zumindest kündigt die Behörde an, die Förderung mit dem kommenden Haushalt zu erhöhen.