Hamburg. Es bleibt dabei: Facebook darf laut einer Gerichtsentscheidung keine Daten von WhatsApp-Nutzern verwenden. Trotzdem sind Fragen offen.

Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat am Donnerstag entschieden, dass Facebook weiterhin keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer verwenden darf. Wie es in einer Mitteilung heißt, sei das auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung nicht möglich.

Damit bestätigt das Gericht die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung abgelehnt hatte. Die Unterlassungserklärung wurde vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erwirkt (13 E 5912/16).

WhatsApp gehört seit 2014 zu Facebook

Trotz der Entscheidung bleiben weitere Fragen offen: So sei unklar, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange. Zudem sei zu klären, ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe.

5491228422001_videostill_1509723061442.jpg
WhatsApp: Das sind die wichtigsten Tipps und Tricks

weitere Videos

    Nachdem Facebook den Messenger gekauft hatte, mussten Nutzer 2016 neuen Nutzungsbedingungen zustimmen, wonach sie erlaubten, dass WhatsApp Daten an den Mutterkonzern weiterleitet.

    Die Hamburger Richter bestätigten nun die Sichtweise der vorherigen Instanzen, dass dies nicht mit den deutschen Datenschutzrichtlinien vereinbar sind. (bekö)