Überschussbeteiligung: Der Wert ist vergleichbar mit einem Festgeldzins, der für ein ganzes Jahr gilt. Die „laufende Verzinsung“ genannte Größe setzt sich zusammen aus dem Garantiezins und Überschüssen, die die Versicherungen mit den Kundengeldern erwirtschaften. Ist der Garantiezins höher als die laufende Verzinsung, erhält der Kunde diesen Wert gutgeschrieben.
Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamte Laufzeit gilt. Seit 1. Januar 2017 beträgt er nur noch 0,90 Prozent. In der Spitze lag er bei vier Prozent.
Sparanteil: Die Überschussbeteiligung gibt es nur auf den Sparanteil der Versicherung. Das sind 75 bis 90 Prozent der Beiträge. Der Rest wird für Vertreter, Verwaltungskosten und den Hinterbliebenenschutz benötigt.