Hamburg. Drohende Pleiten verunsichern Sparer. Abendblatt erklärt, wo Gefahr des Verlusts der Geldanlage am geringsten ist.

Der Ernstfall im Bankengewerbe wird immer wieder verschoben. Zuletzt in Italien. Dort wackeln die Geldinstitute fast im Wochentakt. Doch zu einer Pleite eines Instituts kam es noch nicht, der Staat springt mit rettenden Milliarden ein. Deutschlands Banken stehen zwar besser da, doch immer mehr ausländische Institute werben um deutsche Spargelder. Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen zur Einlagensicherung.

Wie sicher sind Spareinlagen bei Kreditinstituten?

Zunächst gilt eine gesetzliche Einlagensicherung. Gesichert sind die Rückzahlungen von Spareinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde und Bank. Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, dann sind es 200.000 Euro. „Dies gilt für Spar- und Sichteinlagen wie Girokonten, Guthaben auf Kreditkartenkonten, Tages- und Festgeld und für Sparbriefe“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese Einlagensicherung ist in der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt. Jedes Mitgliedsland der EU hat sich verpflichtet, diesen Standard einzuhalten.

Wo kommt das Geld für die
Einlagensicherung her?

In jedem EU-Land müssen bis zum Jahr 2024 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen in einem Sicherungstopf angespart werden. Dazu müssen die Banken jährliche Abgaben leisten.

Was ist, wenn ich mehr als
100.000 Euro auf der Bank habe?

Die meisten Banken sind Mitglied in zusätzlichen Sicherungseinrichtungen. Bei den privaten Banken ist das der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Er verspricht, dass pro Kunde 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals abgesichert sind. „Das sind mindestens eine Million Euro, da das Mindesteigenkapital bei fünf Millionen Euro liegt“, sagt Thomas Schlüter vom Bankenverband. In der Praxis sind die Beträge viel höher. Einige Beispiele: Postbank: 1,24 Milliarden Euro pro Kunde, Ing-DiBa: 1,1 Milliarden Euro, Deutsche Bank: 500 Millionen Euro.

Wie realistisch sind solche hohen
Versprechen?

Die Reformen dieser Einlagensicherung zeigen, dass das Sicherungsniveau schrittweise abgeschmolzen wird und es künftig weitgehend nur noch für Privatkunden gilt. Ab dem Jahr 2025 werden es nur noch 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals sein. „Da die Banken ihr Eigenkapital erhöht haben, ist dieser Schritt nur folgerichtig“, sagt Schlüter. „Für die Ing-DiBa bedeutet das, dass der Haftungsbetrag nach heutigem Stand ab dem Jahr 2025 auf eine Summe von 456 Millionen Euro je Kunde sinken würde“, sagt Bankensprecher Alexander Baumgart.

Über die Höhe der gegenwärtigen Mittel im freiwilligen Sicherungstopf macht der Bankenverband keine Angaben. Ab Oktober 2017 können Kommunen, Länder und der Bund nicht mehr auf diese freiwillige Einlagensicherung setzen. Ihre Einlagen bei privaten Banken sind dann nicht mehr geschützt.

Das sei nur folgerichtig, denn von der gesetzlichen Einlagensicherung seien diese Einrichtungen auch nicht geschützt, sagt Schlüter. „Wir wollen damit die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen.“ Ab 2020 müssen sich dann Unternehmen darauf einstellen, dass Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen sind. Es gilt aber ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden.

Wie sicher ist das Ersparte bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

„Die Hamburger Sparkasse unterliegt der Institutssicherung der Sparkassen Finanzgruppe“, sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg. Dieser Schutz gehe weit über den gesetzlichen Rahmen von 100.000 Euro hinaus. Bei dieser Institutssicherung ist die Insolvenz einer Sparkasse ausgeschlossen. „Die Institutssicherung greift bereits lange bevor es zur Insolvenz eines Instituts kommen kann und sorgt dafür, dass es in schwierigen Situationen gestützt oder aufgefangen wird“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Dadurch würden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt und ein Entschädigungsfall trete erst gar nicht ein.

Auch die Genossenschaftsbanken versprechen einen umfassenden, unbegrenzten Schutz der Kundeneinlagen, indem drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den In­stituten abgewendet werden. Die Sicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind auch als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt.

Was ist mit Aktien, Investmentfonds
oder Anleihen?

Diese Wertpapiere werden von den Banken lediglich verwahrt. Von einer Insolvenz sind sie nicht betroffen. Der Kunde kann sie jederzeit auf ein anderes Kreditinstitut übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Anleihe von der insolventen Bank herausgegeben wurde. Dann ist das Geld wahrscheinlich weitgehend verloren. Auch Zertifikate sind dem Prinzip nach nichts anderes als Anleihen und können betroffen sein.

Ausländische Banken aus der EU
bieten höhere Zinsen. Kann ich solche
Angebote unbesorgt nutzen?

Nein, sagen zumindest die Stiftung Warentest und andere Experten. Über Internetportale wie Weltsparen oder Savedo werden zahlreiche Angebote ausländischer Banken vermittelt. Während es für eine zweijährige Festgeldanlage bei deutschen Banken im Schnitt noch 0,21 Prozent Zinsen gibt, sind mit einer vergleichbaren Anlage bei ausländischen Banken aus Portugal, Italien oder Kroatien Zinsen von bis zu 1,40 Prozent zu erreichen.

„Deutsche Verbraucher legen sehr viel Wert auf absolute Sicherheit einer Zinsanlage“, sagt Uwe Döhler, Projektleiter Geldanlage bei der Stiftung Warentest. „Trotz Fortschritten bei der Harmonisierung hin zu einer Bankenunion gibt es bisher keine gemeinsame Einlagensicherung in der EU.“

Was sind die Gründe für die Einschränkungen der Verbraucherschützer?

Bei Anlagen in der EU spielt die Qualität der Einlagensicherung des jeweiligen Landes eine herausragende Rolle. Denn im Insolvenzfall gehe es um die Frage, ob und wie schnell es einer nationalen Einlagensicherung und der dahinterstehenden Volkswirtschaft gelingen kann, alle Anleger zu entschädigen, sagt Döhler. „Deshalb empfehlen wir nur Anlagen von Banken aus Ländern mit Topratings.“

In der Sprache der Ratingagenturen wie Standard & Poor’s heißt das AAA oder AA. Ein solches Rating erreichen Länder wie Italien (BBB-), Portugal (BB+) oder Kroatien (BB) nicht. Die Stiftung Warentest führt eine Liste mit mehr als zwei Dutzend Banken, von deren Tages- und Festgeldangeboten sie abrät. „Am Kapitalmarkt bekommt man nichts geschenkt“, sagt Hans Peter Burghof, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim. „Wenn die Zinsen so viel höher sind, dann liegt das am höheren Risiko“, so Burghof.

Die Vermittlungsplattform Weltsparen verweist dagegen darauf, dass ihre Banken im Schnitt – gemessen an der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrendite – besser dastehen als deutsche Institute. So liege die Eigenkapitalquote bei deutschen Kreditbanken bei 4,8 Prozent und bei den ausländischen Partnerbanken bei 6,1 Prozent. Dreieinhalb Jahre nach dem Start haben deutsche Kunden bei den Partnerbanken von WeltSparen mehr als drei Milliarden Euro angelegt.

Aus welchen anderen Ländern
erscheinen Sparangebote sicherer?

Neben Deutschland nennt die Stiftung Warentest sechs weitere Länder, die ihre strengen Ratingkriterien erfüllen. Dazu zählen Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden. Bei schwedischen, britischen oder französischen Festzinsangeboten reichen die Konditionen für eine zweijährige Anlage von 1,20 bis 1,28 Prozent. Aber in Großbritannien reicht die gesetzliche Einlagensicherung nur bis 75.000 Pfund, was etwa 85.000 Euro entspricht. Der tatsächlich abgesicherte Betrag hängt also zusätzlich vom Wechselkurs ab.