Brake . In dieser Woche Entscheidung zur Nordsee. Beifang darf nicht mehr ins Meer
Das Wort Überfischung hört Dieter Hullmann nicht gern. „Alle sprechen von überfischten Meeren“, sagt der geschäftsführende Vorsitzende der Fischerei-Genossenschaft Elsfleth, die insgesamt 24 in Brake und Emden beheimatete Fischkutter betreut. „Komischerweise sind die Erträge seit 20 Jahren gleich.“ Klar bemerkten die Fischer auch Schwankungen in den Beständen. „Aber die hat es schon immer gegeben. Das sind naturbedingte Phänomene.“ Ob Scholle, Seezunge, Kabeljau, Steinbutt, Rochen oder selbst der Dornhai: Es gehe ihnen gut.
Das sehen nicht nur Umweltschützer und Meeresbiologen anders, sondern auch die Fischereiminister der EU-Staaten. Jedes Jahr legen sie auf Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten deshalb Fangquoten fest. Sie geben an, wie viele Tonnen einer bestimmten Fischart in einem Jahr gefangen werden dürfen. Die Quoten für 2017 für den Nordostatlantik und die Nordsee werden in dieser Woche bekannt gegeben, die für die Ostsee stehen fest. Vom Dorsch in der westlichen Ostsee sollen 56 Prozent weniger gefangen werden als in diesem Jahr, weil Forscher einen Zusammenbruch des Bestandes fürchten.
Konsequenzen hat das auch für Dieter Hullmann. Einer seiner eigenen vier Kutter, die „BRA 4 Destiny“, ist in der Ostsee unterwegs. Kapitän ist sein Sohn Timo. In wenigen Tagen entscheidet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, ob er dort weiter auf Fischfang gehen darf. „Weil die Quote so drastisch gesenkt wurde, wird überlegt, dass Nordsee-Kutter nicht mehr in der Ostsee fischen dürfen.“
Dass Schiffe im Hafen bleiben, weil die Quote bereits abgefischt wurde, passiert immer wieder. Bei Hullmann sind das schon mal bis zu drei Wochen. Normalerweise bleiben seine Kutter zwei, drei Tage im Hafen, um dann wieder eine Woche auf See zu sein. Ein weiteres Problem für die Fischer ist die sogenannte Anlandeverpflichtung, die ab 2017 in der Nordsee gilt. Sie besagt, dass kein Fischer mehr unbeabsichtigt gefangene Fische zurück ins Meer werfen darf. Alle ins Netz gegangenen Fische müssen an Land gebracht werden. „Wenn ich als Beifang Steinbutt habe, die Quote dafür aber schon abgefischt habe, muss ich die Reise abbrechen und sofort an Land“, sagt Hullmann.