Hamburg.

    Die plötzliche Erhöhung der Grundsteuer für viele Hamburger Hafenunternehmen hat ein juristisches Nachspiel: Das erste Unternehmen hat jetzt Klage gegen seinen Steuerbescheid vor dem Finanzgericht Hamburg erhoben, wie aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. Zudem gibt es in 13 Fällen Rechtsbehelfsverfahren, also Widersprüche gegen weitere Steuerbescheide, räumt der Senat ein.

    Auslöser der Streitigkeiten ist ein neues Berechnungsverfahren für die Grundsteuer im Hafen durch das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz. Wie das Abendblatt exklusiv berichtete, sind davon rund 200 Unternehmen im Hafen betroffen, deren Grundsteuerabgaben sich dadurch rückwirkend zum 1. Januar annähernd verdoppelt haben. Grundlage für die Berechnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 1992, das aber erst jetzt von Hamburgs Finanzbeamten angewandt wird. Demnach werden die Abbruchkosten für Hafenimmobilien bei der Festsetzung der Grundsteuer nicht mehr abgezogen, wenn sich die Mietverträge im Hafen verlängern. Den Anstoß zur geänderten Steuerfestsetzung soll ein Verfahren gegeben haben, dass zur Steuernachprüfung bei allen anderen Hafenunternehmen geführt hat.

    Die Hafenwirtschaft ist über die unvorhergesehene Gebührenanhebung empört, die bei besonders großen Grundstücken sechsstellige Summen erreichen kann. Der Hafenrat rät seinen Mitgliedern, gegen die Steuerbescheide Widerspruch einzulegen. Das Finanzgericht Hamburg bestätigt, dass eine Klage bereits erhoben wurde. „Das Gericht sieht darin eine Art Musterprozess, da aufgrund der geänderten Praxis des Finanzamtes Neuland betreten wird“, sagt der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Matthias Tiemann. „Die Tatsache, dass wir hier eine Vielzahl eingelegter Widersprüche und sogar eine Klage gegen den Steuerbescheid haben, zeigt doch, wie groß die Betroffenheit in der Hafenwirtschaft ist. Es wäre nicht richtig, das verwaltungstechnische Verfahren stur weiterlaufen zu lassen“, sagt der hafenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ralf Niedmers. Stattdessen müssten die Behörden mit der Hafenwirtschaft in einen Dialog kommen, um mögliche Ermessensspielräume auszuloten – also um Stundungen oder Minderungen der Steuerschuld zu erreichen.