Das Biosiegel tragen alle Produkte, die nach der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden. Dieselben Kriterien erfüllt das EU-Biosiegel (unten). Die Lebensmittel dürfen zur Haltbarmachung nicht bestrahlt werden. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und von leicht löslichen Mineraldüngern ist verboten, wie auch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Pestizide). Die Tierhaltung muss „artgerecht“ sein, so müssen zum Beispiel Milchkühe einen strohbedeckten Platz zum Schlafen haben. Eine Teilumstellung, also das Neben-einander von ökologischem und konventionellem Landbau, ist möglich.