München. Gericht hält Markenschutz nicht für notwendig. Geldinstitute gehen in Revision
Die deutschen Sparkassen wollen ihre Markenfarbe Signalrot exklusiv für sich, haben vor dem Bundespatentgericht nun aber eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter gaben der Klage der spanischen Santander-Bank auf Löschung des Markenschutzes für das Sparkassen-Rot statt, teilten beide Seiten am Freitag mit. Der jahrelange Streit zwischen den Geldinstituten ist damit jedoch noch nicht zu Ende. Der Sparkassenverband kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.
Die deutschen Sparkassen verwenden seit 1972 das Signalrot mit der Bezeichnung „HKS 13“ als einheitliche Geschäftsfarbe. Santander nutzt seit den 1980er-Jahren weltweit den fast gleichen Rotton „HKS 14“. Die Sparkassen ließen ihr Signalrot 2007 als Marke beim Deutschen Patentamt schützen und verklagten Santander, die Hausfarbe in Deutschland zu ändern. Im Gegenzug klagte Santander auf Löschung der Farb-Schutzmarke der Sparkasse und bekam nun recht.
Ein Santander-Sprecher sagte: „Wir freuen uns, dass wir unseren traditionellen Unternehmensauftritt auch in Deutschland beibehalten können, und sind zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Bundespatentgerichts bestätigen wird.“ Dagegen betonte ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, die Richter seien von der Rechtsprechung anderer Senate des Patentgerichts abgewichen – deshalb hätten sie auch Revision zugelassen.
Auch um die Farbe Blau wird derzeit in letzter Instanz gestritten: Der Beiersdorf-Konzern hat sein Nivea-Blau geschützt – Konkurrent Unilever hatte mit Blick auf seine Dove-Produkte beim Patentgericht die Löschung der Farbmarke erreicht. Auch hier muss jetzt der BGH entscheiden.