Kiel.

Ehemalige Spitzenkräfte der Beate Uhse AG müssen sich voraussichtlich nicht wegen des Vorwurfs nicht abgesicherter Kredite in Höhe von 45 Millionen Euro zur Stützung des Aktienkurses des Erotikunternehmens verantworten. „Das Landgericht Kiel hat die Eröffnung des Hauptverfahrens teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen abgelehnt“, hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Bereits am 26. Januar 2012 hatte die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage gegen insgesamt sechs Beschuldigte wegen besonders schwerer Untreue in mehreren Fällen beziehungsweise Beihilfe dazu erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, den Aktienkurs der Beate Uhse AG manipuliert zu haben. Sie hätten in den beiden Jahren 2005 und 2006 in unterschiedlicher Beteiligung daran mitgewirkt, dass Strohfirmen von der ehemaligen Flensburger Sparkasse Kredite in Höhe von insgesamt rund 45 Millionen Euro für vorgebliche Stützungskäufe erhielten. Den Krediten sollen nach dem Anklagevorwurf dabei keine entsprechenden Sicherheiten gegenübergestanden haben.