Die Regelung ist eindeutig: Wer in der Handelskammer Präses werden will, muss weiter in einem Unternehmen als Führungskraft operativ tätig sein.
Die Regelung ist eindeutig: Wer in der Handelskammer Präses werden will, muss weiter in einem Unternehmen als Führungskraft operativ tätig sein. Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist oder Generalbevollmächtigter – einer dieser Posten muss es schon sein. Wer weiß, wie zeitaufwendig derartige Aufgaben in Unternehmen sind und zugleich einen Einblick in die vielen Verpflichtungen eines Präses hat, der wird der These zustimmen: Beide Posten gleichzeitig sind so gut wie nicht miteinander zu vereinbaren.
In der Vergangenheit hat sich die Handelskammer bereits häufiger schwergetan, einen adäquaten Kandidaten zu finden. So kam es sogar vor, dass ein Auserwählter in einem Unternehmen eine Art Frühstücksdirektor-Posten bekleidete, nur damit er Präses werden konnte. In diesem Jahr ging die Suche allerdings schief. Ein Favorit auf den Posten kam gar nicht erst ins Kammerparlament, ein anderer winkte wegen zu großer Arbeitsbelastung ab, ein Dritter hatte keine Lust auf die Querelen mit den neu ins Plenum gewählten Kammer-Reformern. Die Konsequenz des noch amtierenden Kammerpräsidiums: Man ändert einfach die Satzung. Der amtierende Kammerpräses Fritz Horst Melsheimer soll – legitimiert vom alten Plenum – weitermachen, obwohl er sich bereits in seiner zweiten Amtszeit befindet. Das sieht nach Trickserei aus. Es wäre sicherlich sinnvoller, die Regularien dahingehend zu ändern, dass der Präses nicht zwangsläufig eine operative Führungsfunktion in einem Unternehmen innehaben muss.