Überschussbeteiligung:Der Wert ist vergleichbar mit einem Festgeldzins, der für ein ganzes Jahr gilt. Die auch „laufende Verzinsung“ genannte Größe setzt sich zusammen aus dem Garantiezins und Überschüssen, die die Versicherungen mit den Kundengeldern erwirtschaften. Ist der Garantiezins höher als die laufende Verzinsung, erhält der Kunde diesen Wert gutgeschrieben.
Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamte Laufzeit gilt. Seit 1. Januar 2012 beträgt er 1,75 Prozent. Jetzt wird wegen der niedrigen Zinsen erwogen, den Garantiezins für Neuverträge ab 2015 auf 1,25 Prozent zu senken. Entscheiden muss darüber das Bundesfinanzministerium.
Gesamtverzinsung: Sie ist für Kunden relevant, deren Vertrag in diesem Jahr ausläuft. Die Gesamtverzinsung beinhaltet weitere Gewinnanteile und fällt höher aus als die Überschussbeteiligung.
Sparanteil: Überschussbeteiligung und Gesamtverzinsung gibt es nur auf den Sparanteil der Versicherung. Das sind 75 bis 90 Prozent der Beiträge. Der Rest wird für Vertreter, Verwaltungskosten und den Hinterbliebenenschutz benötigt. In den ersten Jahren bleibt deshalb weniger übrig, als eingezahlt wurde.