Das Bundesverwaltungsgericht lässt sich mit dem Klageverfahren zur Elbvertiefung Zeit. Erst am 15. Juli kommenden Jahres sollen die streitenden Parteien zu einer mündlichen Verhandlung in Leipzig erscheinen. Das hat das Gericht am Dienstag bekannt gegeben. Damit steht fest: Der Hamburger Senat ist mit seiner gebetsmühlenartig vorgetragenen Ankündigung, die Entscheidung über die Elbvertiefung werde 2013 fallen, gescheitert. Wieder einmal. Seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens im September 2006 hat es zahlreiche solcher Ankündigungen gegeben, die sich im weiteren Verlauf als zu optimistisch herausstellten. Mehrmals mussten die Behörden Mängel des Planfeststellungsverfahrens nacharbeiten. Anstatt dann auf die Sorgen der Gegner der Elbvertiefung einzugehen, wurden diese lange ignoriert. Über all die Jahre der Planungs- und Genehmigungszeit wirkte der Senat wenig souverän.

Dabei geht es um ein immens wichtiges Projekt, nämlich die Erreichbarkeit des größten und wichtigsten Hafens der Exportnation Deutschland. Diese überragende Bedeutung der Elbvertiefung gilt es jetzt vor Gericht überzeugend vorzutragen. Der Senat und seine Planungsexperten bekommen dazu die Gelegenheit bei der Verhandlung im Juli. Das Gericht hat ihnen dazu die Brücke gebaut: Die sofortige Überweisung der Klage zum Europäischen Gerichtshof ist vom Tisch. Das ist ein Gewinn.