Berlin. Für sein schmackhaftes Bier ist Deutschland international berühmt, nun wollen die heimischen Brauer das Reinheitsgebot als Weltkulturerbe verankern lassen. Die traditionelle Handwerkstechnik solle bis 2016 und damit pünktlich zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebots in das entsprechende Unesco-Verzeichnis aufgenommen werden, teilte der Deutsche Brauer-Bund am Montag mit. Ein entsprechender Antrag sei in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden und werde nun durch die zuständigen Stellen geprüft.
Nach dem deutschen Reinheitsgebot, das am 23. April 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. ausgerufen wurde, gehören nur Wasser, Malz, Hopfen und Gerste ins Bier. Dem Verband zufolge ist es seit 1906 geltendes Recht in Deutschland und die wahrscheinlich älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.
„Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken“, erklärte Verbandspräsident Hans-Georg Eils. Es garantiere die Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit des Gerstensafts und damit einen „Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die Brauer beneiden“.
Den Erstantrag zur Aufnahme in das immaterielle Kulturerbeverzeichnis reichte der Bayerische Braubund in der vergangenen Woche beim Bayerischen Kultusministerium ein. Wie in jedem Bundesland wird auch dort eine Vorauswahl getroffen, die dann durch mehrere Bundesstellen gefiltert und letztlich an das Unesco-Komitee in Paris weitergeleitet wird. Dessen Auswahl muss am Ende nochmals durch die Kultusministerkonferenz und den Kulturbeauftragten der Bundesregierung bestätigt werden. Alles in allem veranschlagt der Brauer-Bund für diesen Auswahlprozess rund zwei Jahre.
Insgesamt gibt es nach Verbandsangaben mehr als 1300 Brauereien in Deutschland. Diese bieten über 40 verschiedene Biersorten und etwa 5000 einzelne Marken an.