Mit Schockbildern und großen Warnhinweisen will die EU Rauchern den Griff zur Zigarette abgewöhnen. Die Bundesregierung hatte erst Zweifel, will aber nun wohl mitziehen. Auch E-Zigarette steht auf der Kippe.

Berlin/ Frankfurt. Die Bundesregierung macht sich im Kampf gegen das Rauchen für große Warnhinweise auf Zigarettenschachteln und ein Verbot von Mentholzigaretten stark. Auf die Abbildung von Schockfotos habe man sich aber noch nicht festgelegt, erklärte das Verbraucherministerium am Sonntag in Berlin und bestätigte damit einen „Focus“-Bericht. Solche Bilder machten nur Sinn, wenn sie Jugendliche tatsächlich vom Rauchen abhielten, sagte Sprecher Holger Eichele, Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). „Sofern die EU-Kommission dessen Wirksamkeit untermauert, steht das Bundesverbraucherministerium diesem Instrument offen gegenüber.“

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte zuvor berichtet, die Staatssekretäre der zuständigen Bundesministerien hätten sich Anfang Juni darauf verständigt, entsprechende Pläne der EU-Kommission zu unterstützen. Danach sollen die Hersteller künftig Bilder von Raucherbeinen oder Krebslungen sowie großflächige Warnhinweise auf alle Schachteln drucken. Drei Viertel der Vorder- und Rückseiten sollen für Warnhinweise wie „Rauchen tötet“ und Bilder reserviert werden. Das wäre mehr als doppelt so viel Platz für Warnhinweise wie bislang.

Der Deutschlandchef des Tabakkonzerns Philip Morris, Werner Barth, warnte im Nachrichtenmagazin „Focus“ vor den Folgen von Schockfotos. Würden die Hersteller in der Nutzung ihrer Marken derart beschnitten, dann laufe der Wettbewerb zunehmend über den Preis - und bei sinkenden Preisen könne der Konsum steigen. „Das wäre kaum im Sinn der Regulierer“, sagte er.

Menthol- und Slim-Zigaretten auf der Kippe

Die EU diskutiert derzeit über die Tabakproduktrichtlinie, die neben den Schockbildern auch ein Aus für Mentholzigaretten und ein Verbot dünner Slim-Zigaretten vorsieht. Am Freitag wollen die EU-Gesundheits- und Verbraucherminister in Luxemburg über die Richtlinie beraten, den die EU-Kommission Ende 2012 vorgelegt hat. Sie könnte vermutlich frühestens 2015 umgesetzt werden.

Die Bundesregierung unterstützt das geplante Verbot von Mentholzigaretten. „Stoffe, die den unangenehmen und beißenden Geschmack der Verbrennungsprodukte im Tabakrauch überlagern oder eine kühlende Wirkung auslösen, sind besonders kritisch, da sie vor allem Jugendliche und Neueinsteiger ansprechen“, sagte ein dem „Focus“.

Vor einem Verbot der vor allem bei Frauen beliebten Slim-Zigaretten seien aus Sicht von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dagegen noch weitere Untersuchungen erforderlich.

Berlin will mehr Platz für Warnhinweise

Die Bundesregierung unterstützt derweil auch die Brüsseler Pläne, drei Viertel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln für Warnhinweise wie „Rauchen tötet“ zu reservieren. Das wäre mehr als doppelt so viel Platz wie bislang. Die EU-Kommission rechnet damit, dass die Zahl der Raucher innerhalb von fünf Jahren um zwei Prozent zurückgehen würde, falls alle Vorschläge umgesetzt werden. Die Richtlinie könnte voraussichtlich frühestens 2015 umgesetzt werden.

Im Kampf gegen die EU-Pläne hat die Tabaklobby in Deutschland aber zumindest einen kleinen Erfolg erzielt: Für ein nationales Verbot der Außenwerbung etwa an Plakatwänden, das derzeit ebenfalls diskutiert wird, will sich die Bundesregierung laut „Spiegel“ in dieser Legislaturperiode nicht einsetzen.

Pilotverfahren zu Status von E-Zigarette

Unterdessen versucht seit Montag das Landgericht Frankfurt in einem Pilotverfahren die Frage zu klären, ob elektrische Zigaretten eher Genuss- oder vielmehr Arzneimittel gelten. Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll. Die Anklage wirft dem 46-jährigen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, das es legale Genussmittel seien.