Umtausch der alten „Lappen“ geht ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Auf Neuregelungen für Biker, Triker und Caravaner achten.
Berlin. Aus für den Führerschein auf Lebenszeit: Ab Sonnabend (19. Januar) wird jede Fahrerlaubnis nur noch für die Dauer von 15 Jahren erteilt. So sieht es die neue EU-Führerscheinrichtlinie vor. Wer den Führerschein bereits hat – im Scheckkartenformat oder als rosa Pappe oder als grauer „Lappen“ - kann sich mit dem Umtausch Zeit lassen. Die alten Dokumente bleiben noch zwanzig Jahre – bis zum 18. Januar 2033 gültig. Wichtige Fragen und Antworten zum neuen EU-Führerschein:
Warum sind schon wieder neue Papiere notwendig?
Derzeit gibt es in Europa 110 verschiedene Führerscheine. Das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen wird ein Ende haben. Auch soll künftig immer ein zumindest halbwegs aktuelles Bild auf der Fahrerlaubnis sein. Sie wird auch besser gegen Fälschungen geschützt.
Wie sieht denn der „Neue“ aus?
Sehr ähnlich wie der bisherige Führerschein im Scheckkartenformat, der übrigens auch wie seine Vorläufer bis spätestens 2033 umgetauscht werden muss. Neu hinzu kommen das Ablaufdatum und die neuen Fahrerlaubnisklassen AM und A2 für Motorräder. Für Spezialisten: Ebenfalls neu ist die Schlüsselzahl 96 in der Spalte 12 auf der Rückseite, wenn Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger) gefahren werden dürfen, die schwerer als 750 Kilogramm sind und höchstens eine Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm haben.
Das klingt kompliziert – muss man sich das alles merken?
Nein. Aufmerksamkeit ist aber nötig, wenn der alte Führerschein umgeschrieben wird und sogenannte Besitzstände nicht verloren gehen sollen – ob und welche Lkw gefahren dürfen, zum Beispiel. Oder wenn der neue Führerschein ausgestellt werden muss, weil der alte verloren ging, oder eine neue Klasse hinzukommt. Künftig gibt es 15 EU-weite einheitliche Fahrerlaubnisklassen. Hinzu kommen die nationalen Klassen L und T für Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft.
Was ändert sich für Otto-Normalverbraucher durch diese Klassen?
Einfach gesagt: Fahrer von Trikes – das sind motorisierte Dreiräder – brauchen künftig einen Motorradführerschein, welchen, ergibt sich aus der Motorleistung. Bislang reichte der Pkw-Führerschein aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Wer seine Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar erworben hat, ist nicht betroffen. Darüber hinaus wird bei Motorradfahrern die Fahrberechtigung nicht mehr automatisch nach zwei Jahren erweitert – dafür können sie künftig bereits mit 24 statt bisher mit 25 Jahren direkt den „großen“ Motorradführerschein machen.
Wie viele Führerscheine gibt es denn künftig für Motorräder?
Es gibt vier Klassen: Alle Zweiräder und Trikes dürfen mit der unbeschränkten Klasse A (ab 24 Jahren, alternativ 20 Jahren plus zwei Jahre Fahrpraxis) gefahren werden. Auch künftig gibt es weiter den Stufenführerschein: „Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach der A2 die höchste Klasse A“, erklärt die D.A.S- Rechtsschutzversicherung.
Dann ändert sich doch nicht so viel für Biker?
Doch, denn künftig gibt es keinen Aufstieg ohne praktische Fahrprüfung mehr. Außerdem werden die Spitzengeschwindigkeiten der Motorräder durch sperrige Angaben über das Leistungs-Leergewicht-Verhältnis ersetzt. Und in einer neuen Klasse AM werden alle Bikes, Trikes und Quads (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) zusammengefasst, die sich bislang in den Klassen M und S tummelten.
Wurde die bisher schon verwirrende Anhänger-Regel beibehalten?
Nein. Hier erhebt die Neuregelung den Anspruch, einfacher zu sein. Mit der Klasse B dürfen alle Gespanne bis 3.500 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden. Durch eine spezielle Fahrerschulung kann der schon genannte B96 für Auto-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 Kilogramm erworben werden. Darüber hinaus ist die Klasse BE nötig (Anhänger bis 3.500 Kilogramm) oder sogar der Lkw-Führerschein für noch schwerere Anhänger.
Wurden wenigstens die Lkw-Führerscheine unverändert gelassen?
Auch hier ist die Antwort nein. Denn das Mindestalter bei den Klassen C und C1 wurde auf 21 Jahre und bei D (Busse) auf 24 Jahre angehoben. Nur, wer als Berufskraftfahrer werden will, darf maximal drei Jahre früher ans Steuer.
Muss ich mich einem medizinischen Test unterziehen, wenn ich den neuen Führerschein will?
Für Pkw-Fahrer ist Umtausch ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium. „Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher - nicht verbunden. Solche Untersuchungen bleiben aber Pflicht für Bus- und Berufskraftfahrer. Merken müssen sich die Autofahrer lediglich das Datum 18. Januar 2033: Dann müsse alle Führerscheine umgetauscht sein, die derzeit in Umlauf sind.