Überschussbeteiligung: Der Wert ist vergleichbar mit einem Festgeldzins, der für ein ganzes Jahr gilt, jährlich neu festgelegt wird und nicht nachträglich geändert werden kann. Die auch "laufende Verzinsung" genannte Größe setzt sich zusammen aus dem Garantiezins und Überschüssen, die die Versicherungen mit den Kundengeldern erwirtschaften. Ist der Garantiezins höher als die laufende Verzinsung, erhält der Kunde in jedem Fall diesen Wert gutgeschrieben.
Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamte Laufzeit gilt. Seit 1. Januar 2012 beträgt er nur noch 1,75 Prozent. Nur in Ausnahmefällen kann auch der Garantiezins nachträglich gesenkt werden.
Gesamtverzinsung: Sie ist für Kunden relevant, deren Vertrag in diesem Jahr ausläuft. Die Gesamtverzinsung beinhaltet weitere Gewinnanteile und fällt höher aus als die Überschussbeteiligung.
Sparanteil: Überschussbeteiligung und Gesamtverzinsung gibt es nur auf den Sparanteil der Versicherung. Das sind 75 bis 80 Prozent der Beiträge. Der Rest wird für Vertreter, Verwaltungskosten und den Hinterbliebenenschutz benötigt. In den ersten Jahren bleibt weniger, als eingezahlt wurde. Im ersten Jahr werden 1200 Euro eingezahlt. 240 Euro werden anteilig für Kosten abgezogen. Bei 3,60 Prozent Überschussbeteiligung zeigt das Kundenkonto nach einem Jahr 995 Euro.