Gericht in Düsseldorf sieht keinen Grund für ein Verbot des Samsung-Tablets in Europa. Endgültige Entscheidung muss aber erst noch fallen.
Düsseldorf. Apple droht ein empfindlicher Rückschlag im Dauerstreit mit dem Rivalen Samsung. In einem von dem kalifornischen Unternehmen vorangetriebenen Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht machte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag deutlich, dass das Gericht bislang keinen Grund für das von Apple geforderte europaweite Verkaufsverbot für die iPad-Rivalen aus Korea sehe.
Apple will in dem Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht den Verkauf der Samsung Galaxy Tabs 7.7, 8.9, 10.1, 10.1 V und 10.1 N in der EU verbieten lassen. Der kalifornische Konzern sieht durch das Design der Geräte seine eingetragenen Geschmacksmuster verletzt.
Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen aber weder Designrechte von Apple verletzt, noch liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, sagte die Richterin. Von Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung könne keine Rede sein.
Eine endgültige Entscheidung wird in Düsseldorf allerdings vorläufig nicht fallen. Die Richter setzten das Verfahren nach nur gut einer Stunde Verhandlung aus. Sie wollen die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über die Bestandskraft der von Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster abwarten. Samsung hatte bei der EU-Behörde Nichtigkeitsklagen gegen diese Entwürfe eingereicht.
Allerdings ist auch die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts noch nicht in Stein gemeißelt. Die Richterin betonte, dass umfangreiche Unterlagen, die Apple erst in der vergangenen Woche vorlegt hatte, in diese Einschätzung noch nicht eingeflossen seien. Sie enthalten unter anderem Material aus einem Rechtsstreit im kalifornischen San Jose, wo Samsung von einem Geschworenengericht zur Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (rund 838 Millionen Euro) verurteilt worden war, weil das Unternehmen Ideen von iPhone und iPad gestohlen habe.
Das Düsseldorfer Verfahren soll nun erst nach Rechtskraft der Entscheidung aus Alicante fortgesetzt werden. Das dort angesiedelte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist das Marken- und Geschmacksmusteramt der Europäischen Union. Es ist für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig.
In mehreren Eilverfahren hatte Apple in den vergangenen Monaten vor Düsseldorfer Gerichten zumindest Teilerfolge erzielt. So hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Verkauf des „Galaxy Tab 7.7“ europaweit untersagt, da das Design das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze. Außerdem verbot das Gericht den Verkauf des Samsung „Galaxy-Tab 10.1“ in Deutschland. Doch neigt das Landgericht im aktuellen Hauptsache-Verfahren nach eigener Aussage in beiden Fällen zu einer anderen Einschätzung.
Mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot für das Nachfolgemodell „Galaxy Tab 10.1 N“ war Apple dagegen im Eilverfahren gescheitert. Mit seinem deutlich überarbeiteten Design stelle das Gerät keine unzulässige Nachahmung von Apples iPad mehr dar, befanden die Richter.