Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Dienstag (21. August) darüber entscheiden, ob Passagiere bei Flugausfällen wegen Pilotenstreiks Ausgleichszahlungen erhalten. Zwei Reisende haben die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihr Flug von Miami nach Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Pilotenstreiks annulliert worden war.

Die deutschen Gerichte urteilten bisher unterschiedlich, ob in solchen Fällen eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Passagier fällig wird. Während das Landgericht Frankfurt am Main davon ausging, dass ein Pilotenstreik ein unabwendbares Ereignis darstellt, das keine Zahlungspflicht auslöst, kam das Landgericht Köln zur gegenteiligen Auffassung.

Das Europarecht sprach Flugreisenden erstmals 2004 Ausgleichszahlungen bei großen Flugverspätungen und Flugausfällen zu. Bei für die Airline unabwendbaren Ereignissen entfällt aber die Ausgleichszahlung. Der BGH entscheidet nun in letzter Instanz, ob Pilotenstreiks zu den unabwendbaren Ereignissen zählen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof X ZR 138/11 und X ZR 146/11). (dapd)