Die großen Gewerkschaften wollen mit einer neuen Regelung ihre Macht zementieren. Die Arbeitgeberverbände sind bei der Initiative mit im Boot.
Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, fordert zur Sicherung des sozialen Friedens eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts könnten künftig für dieselben Beschäftigtengruppen in einem Betrieb von verschiedenen Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge abgeschlossen werden.
„Das ist eine Einladung zur Zersplitterung der Interessenvertretung“, sagte Bsirske dem „Tagesspiegel“. Das könne darauf hinauslaufen, „dass Arbeitskämpfe zu Verteilungskämpfen zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen werden und die soziale Spaltung noch größer wird“.
DGB und Arbeitgeberverbände haben gemeinsam an die Bundesregierung appelliert, mit Hilfe des Gesetzes die Tarifeinheit zu sichern. „Nach der Initiative von DGB und BDA gilt künftig im Überschneidungsbereich konkurrierender Tarifverträge der Vertrag der Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat“, sagte Bsirske.
Die auch in seiner Gewerkschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich der Einschränkung des Streikrechts und der grundgesetzlichen Verfassungsmäßigkeit der Minderheitsgewerkschaft wies Bsirske zurück. „Ich bin fest davon überzeugt, dass es sich bei der DGB/BDA-Initiative um keinen Eingriff in die Koalitionsfreiheit handelt, sondern um eine Ausgestaltung der Tarifautonomie. Mit der angestrebten Änderung, basierend auf dem Mehrheitsprinzip, sichern wir dauerhaft das Streikrecht.“