Das Angebot von Internetvideotheken wächst. Viele Downloads sind aber teuer, die illegale Konkurrenz ist verlockend.
Es gibt Tage, da ist der Weg zur nächsten Videothek einfach zu weit. Schon beim Gedanken an die Parkplatzsuche vergeht so manchem die Lust, sich einen Film auszuleihen. Wenn es dann auch noch regnet, sind meist alle Pläne für den Filmabend verworfen. Doch so weit muss es nicht kommen. Für jene, die sich trotzdem nicht mit dem Fernsehprogramm begnügen möchten, verspricht das Internet Abhilfe.
Online-Videotheken wie die ProsiebenSat.1-Tochter Maxdome oder der Telekom-Ableger Videoload verzeichnen einen steten Zuwachs. Zwar dominieren noch die klassischen Videotheken den Markt. Doch im Vergleich zu 2008 hat sich im vergangenen Jahr der Umsatzanteil der sogenannten Video-on-Demand-Angebote am gesamten Markt auf fünf Prozent erhöht. „Online-Kaufangebote und der Verleih von Videodateien sind gleichermaßen beliebt und haben jeweils rund eine Million Kunden“, sagt Achim Berg, Vizepräsident des Branchenverbandes Bitkom. Allein der Blockbuster „The Dark Knight“ aus der Batman-Reihe zog 2009 im Internet mehr als 100.000 Zuschauer an und ist damit der erfolgreichste legal angeschaute Web-Film 2009 in Deutschland.
Vor allem das aktuelle Filmangebot dürfte viele Internetnutzer dazu bewegen, auch mal einen Zuschauermagneten wie „Avatar“ oder „2012“ am PC anzuschauen. Die Filme werden auf den heimischen Computer gestreamt. Bei dieser Methode empfängt der Rechner Videodateien aus dem Internet und gibt sie gleichzeitig wieder – ähnlich also den Webradio-Angeboten vieler Radiostationen. Um ein sauberes Bild zu bekommen, braucht der Nutzer eine ausreichend hohe Datengeschwindigkeit. Maxdome etwa empfiehlt seinen Kunden eine Geschwindigkeit von mindestens 1 Megabit pro Sekunde. Noch besser sei eine Datenrate von 6 Megabit pro Sekunde, rät Rafaela Möhl vom Verbraucherportal Teltarif.
Wer Filme in HD-Qualität sehen möchte, sollte sogar über eine Geschwindigkeit von 16 Megabit pro Sekunde verfügen. „Die größeren Anbieter ermöglichen einen Teststream, bei dem die Nutzer kontrollieren können, ob das Bild ruckelt“, sagt Möhl. Bei der Gelegenheit können die Videothekenbesucher auch gleich prüfen, ob sie noch zusätzliche Programme für die Wiedergabe benötigen oder Einstellungen am Computer ändern müssen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, den Film zunächst herunterzuladen, auf der Festplatte zu speichern und dann anzuschauen.
Für einzelne Filme verlangen die einzelnen Videoportale zwischen 0,99 und 4,99 Euro, je nach Aktualität. „Damit sind sie meist etwas teurer als klassische Videotheken“, sagt Thomas Reintjes vom Verbraucherportal Konsumo. In der Regel hat der Kunde im Internet für ein bis zwei Tage die Möglichkeit, sich den geliehenen Titel anzuschauen. Danach ist der Zugriff gesperrt, und der Internetnutzer muss den Film erneut ausleihen. Zusätzlich zu dem Filmangebot finden sich in den Datenbanken auch häufig zahlreiche Serien oder Dokumentationen.
Für Vielgucker könnten sich auch die Abos einiger Anbieter lohnen. Maxdome, Videoload und die Vodafone Videothek zeigen für 4,99 Euro im Monat bis zu 250 Filme, von denen regelmäßig eine bestimmte Zahl ausgetauscht wird. Allerdings läuft das Abo bei Maxdome und Videoload mindestens zwölf Monate. „Wenn ich da ein Jahr lang gebunden bin, muss ich mir sicher sein, dass ich mir so viele Filme auch angucken möchte“, rät Verbraucherexpertin Möhl. Schließlich bietet das Fernsehprogramm ebenfalls eine Fülle von Spielfilmen.
Auch sollte sich jeder darüber Gedanken machen, ob er sich die Produktion tatsächlich auf Dauer am heimischen Rechner anschauen will. „Jeder sollte für sich entscheiden, ob er sich Filme lieber am PC oder am Fernseher ansieht“, sagt Möhl. In vielen Fällen steht der Computer in einer Ecke des Wohnzimmers oder in einem eigenen Arbeitsraum – für einen gemütlichen Videoabend ist das oft unpraktisch. Das wissen auch die großen Videoportale und bieten deshalb spezielle Geräte an, mit denen die Inhalte auch auf dem Fernseher zu sehen sind. Diese sind allerdings nicht billig. Bei Maxdome kostet die Box für Filme in HD-Qualität knapp 130 Euro. „Mit dieser Box ist der Kunde aber häufig an einen Anbieter gebunden“, sagt Konsumo-Experte Reintjes. Über die Maxdome-Box sind Filme von Videoload nicht zu sehen. Ähnlich ist es bei der Apple-TV-Box, immerhin handelt es sich hier aber um einen Multimediaplayer. Wer iTunes nutzt, könnte hier richtig aufgehoben sein.
Günstiger ist es am PC-Bildschirm. Wer aber erst einmal testen möchte, ob er überhaupt Filme darauf anschaut, kann auch auf viele kostenlose Anbieter zurückgreifen. Auf der Seite Film.bild.de etwa laufen zwar keine aktuellen Filme. Dafür sind Klassiker wie „American History X“ oder „Rush Hour“ dort umsonst zu sehen. Ebenso stellen die ARD und das ZDF in ihren Online-Mediatheken alle Dokumentationen oder Sendungen aus dem Programm kostenlos ins Netz.
Viele Filmbegeisterte wollen jedoch auf die aktuellen Blockbuster nicht verzichten, aber auch nichts bezahlen. In der Internetgemeinde sind Portale wie Kino.to äußerst beliebt, auf denen Filme ebenfalls als Stream laufen. Millionen Nutzer haben sich dort nicht nur Blockbuster wie „Kampf der Titanen“ angeschaut, sondern sehen auch aktuelle Kinofilme wie „Sex and the City 2“ oder das noch nicht in deutschen Kinos gestartete „A-Team“. Das Angebot ist jedoch illegal. Nicht umsonst steht der Server in Russland. Die Betreiber der Seite, von denen vermutet wird, dass es sich um Deutsche handelt, müssten mit Gefängnisstrafe rechnen.
Ob allerdings das bloße Anschauen der Filme auf der Seite verboten ist, darüber streiten Juristen derzeit. „Ich bin der Ansicht, dass sich der Nutzer nicht strafbar macht“, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde & Beuger. Schließlich lade er weder den Film hoch, noch ziehe er ihn auf seine Festplatte. Lediglich für die Übermittlung der Daten entstehe eine kurzfristige Kopie auf dem Rechner, mit der allein sich der Film allerdings nicht abspielen lässt. „Über dieses flüchtige Speichern gibt es aber unterschiedliche Rechtsansichten, sodass man nicht zu dem Angebot raten kann“, warnt Solmecke. „Es ist ja auch nicht alles redlich, nur weil es legal ist.“
Unabhängig von juristischen und moralischen Zweifeln warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Kino.to. „In vielen Fällen bekommt der Nutzer mitgeteilt, dass er seine Videoprogramme erneuern muss“, sagt Verbraucherschützer Peter Lindackers. Folgt der Seitenbesucher der Anweisung, landet er leicht auf Seiten, auf denen er seine Daten preisgeben und die eigentlich kostenlosen Programme teuer bezahlen muss.