In den Streit um die Miete für die Warenhauskette Karstadt kommt neue Schärfe: Der neue Eigentümer hat den Vermietern ein Ultimatum gestellt.

Nach WELT-ONLINE-Informationen hat Käufer Nicolas Berggruen dem Vermieterkonsortium Highstreet eine Frist gesetzt: Er gehe davon aus, dass Highstreet bis zum 6. Juli, 24 Uhr, eine Gruppe von Zeichnern des Highstreet-Fonds zu einer Versammlung einlade, die bisher dem Eckpunktepapier für die Mieten noch nicht zugestimmt hat, schrieb ein hochrangiger Berggruen-Manager. Der Brief mit Datum 1. Juli ging offenbar an mehr als 30 der Investoren, an Highstreet sowie an Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg. Görg möge sich doch bitte dafür einsetzen, dass Highstreet bis zur genannten Frist zu der Versammlung einlädt, schrieb der Investor.

Sprecher von Berggruen und Highstreet bestätigten WELT ONLINE das Schreiben auf Anfrage, nahmen aber darüber hinaus keine Stellung. Der Käufer der Warenhauskette drückt offenbar aufs Tempo: Nach dem bisherigen Zeitplan soll das Amtsgericht Essen am 16. Juli den Insolvenzplan akzeptieren, was der Anfang vom Ausstieg aus dem Insolvenzverfahren sein sollte.

Mit vielen der Investoren des bunt gemischten Highstreet-Konsortiums ist sich Berggruen offenbar bereits über die Konditionen einig. Deshalb wohl hatte Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen am Freitag vergangener Woche bereits die Fast-Einigung von Berggruen und Highstreet verkündet. Es gebe lediglich noch „interne technische Probleme“ bei Highstreet, hatte die Ministerin gesagt. Damit dürfte sie die fehlende Zustimmung jener Gläubiger gemeint haben, deren Versammlung Berggruen jetzt ultimativ fordert.

In einem Eckpunktepapier, das zwischen Berggruen und weiten Teilen von Highstreet inzwischen unstrittig ist, sind die bereits bekannten reduzierten Mieten zwischen 210 Mio. Euro für das Jahr 2011 bis zu 240 Mio. Euro in 2018 festgelegt. Zudem sagt Highstreet ein Darlehen in Höhe von 30 Mio. Euro für Investitionen zu. Berggruen verpflichtet sich nach WELT-ONLINE-Informationen unter anderem, keine Konzernbestandteile zu verkaufen und eingeschossenes Geld oder Liquidität vor dem 31. Dezember 2012 nicht zu entnehmen. Sollte Karstadt Dividenden erwirtschaftet, muss Berggruen sie in den ersten drei Jahren nach der Übernahme ins Unternehmen investieren und darf sie nicht zur Finanzierung seiner Aufwendungen nutzen. Veränderungen in der Kontrolle der geplanten neuen Einheiten Premium-, Sport- und Normalhäuser bedürfen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Übernahme der Zustimmung von Highstreet. Karstadt bekommt mit der Übernahme 65 Mio. Euro frisches Geld von Berggruen.

Quelle: Welt Online