Der Schutz von Arbeitnehmerdaten erhält nun endlich einen gesetzlichen Rahmen. Spätestens seit den Skandalen bei Lidl, Bahn und Telekom ist die Dringlichkeit hinreichend deutlich. Doch am Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) muss noch kräftig gefeilt werden.

Die gute Nachricht ist, dass der Schutz von Arbeitnehmerdaten nun endlich einen konkreten gesetzlichen Rahmen erhalten soll. Eine Forderung, die die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit 1984 erheben - und deren Dringlichkeit spätestens durch die entsprechenden Skandale bei Lidl, Bahn und Telekom hinreichend deutlich geworden ist. Zudem hat der Siegeszug der Informationstechnologie in Büros und Werkhallen die Realität in den Betrieben nachhaltig verändert: Das Sicherheitsbedürfnis der Unternehmen ist dadurch ebenso gestiegen wie die technischen Möglichkeiten zur Überwachung. Auch deshalb muss Rechtssicherheit geschaffen werden - im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern.

Die Schwierigkeit, diese Interessen zum Ausgleich zu bringen, spiegelt der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eindrucksvoll wider. Die hohen Hürden, die er vor eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt, kommen dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer entgegen – beim Einsatz von Ortungssystemen oder der Erfassung biometrischer Daten sind es eher die Bedürfnisse der Unternehmen.

Dies allein wäre kein Manko, wenn die Gesetzesvorlage nicht gleichzeitig an vielen Stellen viel zu unkonkret bliebe. Die eigentlich von allen Seiten erhoffte Rechtssicherheit kommt so zu kurz – am Ende wäre es so wieder den Gerichten überlassen, die Grenzen zu ziehen. Vom bürokratischen Aufwand, den die umfassenden Dokumentationspflichten für die Wirtschaft mit sich bringen, ganz zu schweigen. Bleibt nur die Hoffnung, dass die übrigen beteiligten Ministerien so kräftig am Entwurf herumfeilen, dass am Ende doch noch ein praxistaugliches Gesetz herauskommt.

Quelle: Welt Online