Eigentlich sollte die Steuer-CD “Elster“ die Abgabe einer Steuererklärung erleichtern. Bequem und vom Computer aus kann der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgeben und per Internet beim Finanzamt einreichen. Nicht aber Selbstständige. Ein wichtiges Modul ist noch immer nicht programmiert.

Viele der 4,14 Millionen Freiberufler und Selbstständige nutzen traditionell das Osterwochenende, um ihre Steuererklärung auszufüllen. In diesem Jahr jedoch endete die ohnehin ungeliebte Arbeit mit einer bösen Überraschung: Weil das Modul für die Einnahmeüberschussrechnung im elektronischen Steuerprogramm (Elster-Formular) der Finanzverwaltung noch fehlt, konnten die Steuererklärungen nicht vollständig erstellt werden. „Das Modul wird voraussichtlich Ende April zur Verfügung stehen“, sagt Alexander Ulbricht, Sprecher des Bayerischen Landesamtes für Steuern, das Elster koordiniert.

So lange können die Finanzämter die Steuererklärungen nicht bearbeiten. Dabei ist Deutschland dringend auf Steuereinnahmen angewiesen. Die Staatsverschuldung stieg 2009 um 112,7 Mrd. Euro auf 1.690 Mrd. Euro – den höchsten Stand seit Gründung der Bundesrepublik.

Beim Elster-Programm hat das Bayerische Landesamt für Steuern zwar die Federführung. „Die Module werden allerdings von den einzelnen Finanzbehörden aller Bundesländer programmiert“, erläutert Ulbricht. Für die Erstellung des bislang fehlenden Moduls zur Einnnahmeüberschussrechnung, die von Freiberuflern und Selbstständigen zwingend ausgefüllt werden muss, sei das thüringische Landesamt für Steuern zuständig.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrmals Pannen im Elster-System. „Der mit Elster versprochene Bürokratieabbau erweist sich als obsolet“, sagt Sophia Otto vom Bundesverband der Selbstständigen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert seit Elster-Einführung in 2005, dass auch Kleinunternehmern ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet beim jeweiligen Finanzamt einreichen müssen. „Vor allem ältere Freiberufler und Handwerker, die nur über geringe Computerkenntnisse verfügen, sind damit gezwungen, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen und die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zu tragen“, sagt Isabel Klocke, Referentin für Steuerpolitik beim BdSt.

Tatsächlich verfügen die vor allem für Steuerberater geschriebenen Steuersoftware-Programme externer Hersteller wie DATEV bereits über das Modul zur Erstellung der Einnahmeüberschussrechnung. Die thüringische Finanzbehörde, heißt es bei privaten Anbietern von Steuersoftwareprogrammen, lasse sich einfach zuviel Zeit bei der Programmierung. Freiberufler müssen sich nun entweder gedulden, bis die kostenlos von den Finanzverwaltungen angebotene Elster-Software fertig ist – oder ein teures Programm externer Anbieter kaufen.

Quelle: Welt Online