Nach dem Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofs können Verbraucher nicht auf die Rückzahlung überzogener Entgelte hoffen. Anwälte rechnen mit neuen Verfahren gegen Versorger. Die Preise insgesamt dürften durch das Urteil kaum beeinflusst werden. Entscheidend für Preissenkungen sind andere Faktoren.

Gasversorger dürfen ihre Preise nicht ausschließlich von der Entwicklung der Ölpreise abhängig machen. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter kippten mit dieser Entscheidung eine weitere Klausel zur Preis- und Tarifanpassung von Energieversorgern und stärkten so die Rechte der Endverbraucher.

„Der BGH hat die Gefahr gesehen, dass Gasversorger unzulässige Gewinnsteigerungen gegenüber ihren Kunden durchsetzen – mit diesem Urteil hat er an seine bisherige Rechtsprechung konsequent angeknüpft“, sagt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.


Kunden und Verbraucherschützer hatten gegen die hessischen Stadtwerke Dreieich und den Kölner Versorger Rhein-Energie geklagt. Die Gasversorger hatten Klauseln in ihren Verträgen, nach denen sich Preiserhöhungen und -senkungen allein nach der Entwicklung des Preises von extra leichtem Heizöl richten sollten.

Faktoren wie Netz- und Vertriebskosten der Unternehmen spielten jedoch keine Rolle. Karlsruhe entschied, dass die Kunden der Versorger benachteiligt seien.

Geldsegen bedeutet dieses Urteil jedoch nicht für die Verbraucher – zumindest nicht sofort. Selbst die Kläger, die vor den BGH gezogen sind, können zunächst nicht darauf hoffen, Geld von ihren Energieversorgern erstattet zu bekommen, sagt Schröder: „Die Klage richtete sich nicht auf Zahlung, sondern nur auf die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln – und freiwillig werden die Versorger aller Erfahrung nach nichts zurückzahlen.“

Erst in einem weiteren Gerichtsverfahren haben Betroffene nun gute Karten, zu viel gezahltes Geld zurück zu bekommen. Zumindest, wenn sie Widerspruch gegen die Steigerung der Preise erhoben haben und wenn sie die Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben.

Dass die Gaspreisentwicklung insgesamt durch das Urteil beeinflusst wird, halten Experten für unwahrscheinlich.

Die für die Preisbildung entscheidenden langfristigen Lieferverträge zwischen internationalen Gaslieferanten wie Gazprom und Versorgern wie E.on, die seit langem auf der Ölpreisbindung beruhen, bleiben durch das Urteil unberührt. Entscheidender für günstige Gaspreise ist, dass momentan sehr viel Gas auf dem Markt ist. got

Quelle: Welt Online