Das Bundeskartellamt verhängte gegen zwei Hersteller von Instant- Cappuccino Geldbußen von insgesamt rund neun Millionen Euro.

Düsseldorf. Das Bundeskartellamt ermittelt: Kaffeefreunde haben offensichtlich jahrelang zu viel für ihren Cappuccino bezahlt. Denn: Drei deutsche Kaffeeröster haben mit verbotenen Preisabsprachen die Kosten für Instant-Cappuccino künstlich verteuert. Heute verhängten die Wettbewerbshüter Strafen in Millionenhöhe. Betroffen sind Kraft Foods Deutschland und der nordrhein-westfälische Kaffeehersteller Krüger - sie müssen Geldbußen in Höhe von rund neun Millionen Euro zahlen. Die Bremer Melitta Kaffee GmbH ging als drittes Mitglied im Preiskartell straffrei aus, weil sie die Aufsichtsbehörde über die Absprachen informiert hatte.

Die Folgen: Verbraucher dürften für Instant-Cappuccino spürbar zu viel bezahlt haben, sagt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Leitende Mitarbeiter der Unternehmen hatten sich nach Angaben der Wettbewerbsbehörde per Telefon über Höhe und Zeit einer zur Jahreswende 2007/2008 durchgeführten Preiserhöhung abgestimmt. Es ging bei den Absprachen sowohl um den Fabrikabgabepreis, als auch um die Preisempfehlungen für den Einzelhandel - der bis zu 40 Cent pro Packung erhöht wurde. Solche Absprachen verursachten hohe volkswirtschaftliche Schäden, sagte Mundt.

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Die Geldbuße gegen Kraft Foods ist bereits rechtskräftig, die Geldbuße gegen Krüger noch nicht. Das Unternehmen kann dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundeskartellamt gegen Kaffeeröster vorgeht. Bereits im Dezember 2009 verhängte die Behörde gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei Filterkaffee, Espresso und Kaffeepads Geldbußen von zusammen 159,5 Millionen Euro.

Im Juni vergangenen Jahres folgten dann Geldbußen von insgesamt rund 30 Millionen Euro gegen acht namhafte Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband, weil sie mehr als zehn Jahre lang Preiserhöhungen bei Großverbrauchern wie Gaststätten oder Automatenaufstellern miteinander abgesprochen haben sollen. Mit dem dritten Verfahren seien nunmehr die Ermittlungen wegen horizontaler Preisabsprachen im Bereich Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen, erklärte die Behörde.

(dpa)