Ab 60 Minuten Verspätung an ihrem Zielbahnhof erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung steigt der Betrag auf 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Für Zeitkarten im Nahverkehr gibt es ab 60 Minuten Verspätung für Länder- und Schönes-Wochenende-Tickets in der zweiten Klasse 1,50 Euro, für Zeitkarten des Fernverkehrs fünf Euro und für die BahnCard 100 zehn Euro.
Geringe Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mehrere Verspätungen gesammelt einreichen.
Verspätungen müssen durch das Servicepersonal oder am Bahnhof auf einem Fahrgastrechte-Formular bestätigen werden.