Verbot von 2006 wird zum Teil aufgehoben. Erleichterung gilt für Fernflüge, an die sich ein Weiterflug im Inland anschließt.
Berlin. Der Eintrag im Terminkalender ist vielversprechend: Eine EU-Verordnung bestimmt, dass am 29. April 2011 das Flüssigkeitsverbot für Flugpassagiere teilweise aufgehoben wird. Wer sich nun darauf freut, auf dem Städtetrip innerhalb der EU endlich wieder eine Flasche Wasser oder eine normale Dose Rasierschaum im Handgepäck mitnehmen zu dürfen, der irrt.
Die Ernüchterung folgt mit genaueren Nachfragen: Die Aufhebung gilt nach Angaben von Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde nur für Transferpassagiere, also Menschen, die aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union fliegen und auf einen Weiterflug umsteigen. Auch diese dürfen nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele einschließlich Kaufbeleg in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel mitnehmen, die aus Duty-Free-Shops stammen. Immerhin, der Berliner muss den mitgebrachten Wein aus dem zollfreien Flughafenladen in Südafrika nicht beim Umsteigen in Frankfurt am Main wegschütten.
Im durchsichtigen Plastikbeutel
„Für Originär-Einsteiger in der EU ändert sich nichts“, betonen alle Beteiligten. Für sie bleibt es also mindestens bis Ende April 2013 dabei: Wer innerhalb der EU einen Flieger besteigt, egal wohin, der darf im Handgepäck nur geringe Mengen Flüssigkeit mitnehmen und muss die auch noch in einem speziellen durchsichtigen Plastikbeutel vorzeigen. Erst in zwei Jahren soll nach dem Willen der EU-Kommission das Flüssigkeitsverbot gänzlich fallen.
Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass die Sprengstoff-Detektoren lange Zeit nicht auf differenzierte Untersuchungen von Flüssigkeiten ausgelegt waren. Diese Sicherheitslücke versuchten sich Terroristen 2006 im Londoner Flughafen zunutze zu machen, als sie Flüssigsprengstoff zu schmuggeln versuchten, weil sie mehrere Flugzeuge gleichzeitig explodieren lassen wollten – glücklicherweise erfolglos.
Daraufhin wurden die verschärften Regeln eingeführt. Eine Aufhebung soll nur möglich sein, wenn die Gefährlichkeit durch entsprechende Geräte erkannt werden kann. Zugleich gab aber die EU den Zeitplan vor: Erste Stufe 2011, zweite Stufe und völlige Aufhebung 2013.
Noch nicht alle Geräte serienreif
Die Geräte sind noch nicht alle reif für den harten Dauereinsatz am Flughafen. Sie müssen nicht nur zuverlässig Sprengstoff von harmlosen Flüssigkeiten unterscheiden. Ein Prototyp, ansonsten gut bewertet, schwächelte beispielsweise bei Nutella. Der süße braune Brotaufstrich unterscheidet sich nach Angaben von Fachleuten bei der Analyse nur ganz geringfügig von einer bestimmten Sprengstoffsorte.
Es geht auch um Randbedingungen. Ein Gerät, das gefährliche und harmlose Flüssigkeiten unterscheidet, wenn der Kontrolleur sie in Form einer Probe einfüllt, ist das eine. Ein Apparat, der die Gefährlichkeit durch das geschlossene Handgepäckstück und die geschlossene Flasche so sicher und schnell erkennen kann, dass die Analyse (im harmlosen Fall) beendet ist, wenn der Passagier durch den Körperscanner nebenan gegangen ist, ist das andere.
Nicht zu groß
Die Maschine muss in der üblichen Flughafen-Umgebung aufgestellt werden können und leicht genug für den Transport an die Kontrollstellen und die Aufstellung sein.
Ende April werden den Angaben zufolge an allen internationalen Flughäfen in Deutschland für Transitpassagiere Geräte aufgestellt werden, die die Analyse mehrerer geschlossener Flüssigkeitsbehälter in einer Wanne ermöglichen. Die ersten wurden bereits ausgeliefert. Für die Fluggesellschaften ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“, wie Bärwalde sagt. Sie legen aber Wert darauf, dass die größere Freiheit beim Mitführen von Flüssigkeiten nicht mit „längeren Wartezeiten und komplexeren Kontrollen“ erkauft wird. „Es muss die richtige Balance zwischen einem Höchstmaß an Sicherheit und dem Passagierkomfort gefunden werden.“
Der großen Mehrheit der Passagiere bleibt die realistische Hoffnung, dass in der ersten Phase der Aufhebung des Flüssigkeitsverbots Erfahrungen gewonnen werden, die die Umsetzung der vollständigen Freigabe 2013 ermöglichen.