Totschlag mit bedingtem Vorsatz: Topmanager Harald Espenhahn in Italien verurteilt. Bei Brand im Werk waren 2007 sieben Menschen gestorben.
Turin. Drei Jahre nach einem verheerenden Brand in einem italienischen ThyssenKrupp-Werk mit sieben Toten ist ein deutscher Spitzenmanager der Firma zu 16 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in Turin sprach Harald Espenhahn am Freitagabend des Totschlags mit bedingtem Vorsatz in erster Instanz schuldig, wie italienische Medien berichteten. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Feuer und die Explosion ereigneten sich in einem Werk in Turin am 6. Dezember 2007. Danach hieß es damals, die Sicherheitsvorkehrungen seien völlig unzureichend und die Feuerlöscher unbrauchbar gewesen.
Neben Espenhahn waren fünf weitere Manager der ThyssenKrupp-Tochter AST wegen des folgenschweren Brandes im Dezember 2007 der fahrlässigen Tötung angeklagt. Erstmals in der italienischen Justizgeschichte wurde aber ein Firmenleiter nach einem tödlichen Arbeitsunfall wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt.
Auch die übrigen fünf Angeklagten erhielten hohe Freiheitsstrafen von 13 Jahren und sechs Monaten sowie von zehn Jahren und zehn Monaten. Mit dem Strafmaß für den Firmenchef und die meisten Angeklagten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage sprach von einer „bewussten Fahrlässigkeit“, denn das Unternehmen hätte in den Brandschutz investieren müssen, dies aber nicht getan und damit auch die Gefahr eines Feuers hingenommen. Die Flammentragödie verstärkte die in Italien bereits heftige Diskussion um Sicherheit am Arbeitsplatz und setzte auch einige anti-deutsche Ressentiments frei.
Die sieben Arbeiter waren damals bei lebendigem Leib in einer „ungewöhnlichen Flammenwelle verbrannt“, wie es der einzige überlebende Augenzeuge des Infernos beschrieb.
Gewerkschafter und Angehörige der Opfer werteten das Urteil als einen großen Sieg der Gerechtigkeit. Sie feierten vor allem die Tatsache, dass der Vorstandschef des Edelstahlunternehmens nicht allein wegen fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen wird. (dpa)