Für 2011 gibt es noch neue Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung, doch schon im nächsten Jahr könnten die Mittel ausgehen.
Die Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer sinken – ab dem kommenden Jahr steht im Bundeshaushalt vorerst kein Geld mehr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereit. In diesem Jahr stehen Bauherren aber rund 900 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung. Die Gelder werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Außerdem stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr Mittel für erneuerbare Energien zur Verfügung.
In den Genuss von weiteren KfW-Fördermitteln kommen jetzt auch Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen: Ab 1. April vergibt die bundeseigene Förderbank vergünstigte Kredite für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. „War dieses mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern und anderen Gebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen finanziert werden“, sagt KfW-Vorstand Nawrath.
Die Zahl der förderfähigen Gebäude wird sich dabei etwa verdoppeln. „Im Vergleich zum vergangenen Jahr rechnen wir deshalb mit einem deutlichen Anstieg der Kreditnachfrage“, sagt Nawrath. 2010 gab es in diesem Bereich Kreditzusagen über 115 Millionen Euro. „Ziel dieser Verbesserung ist es, den Sanierungsstau bei Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur abzubauen“, erklärt der KfW-Vorstand. „Gerade in Zeiten einer angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen kommt das Engagement dabei neben dem Klimaschutz der kommunalen Handlungsfähigkeit zu gute.“
Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor dem 1. Januar 1995 fertig gestellt wurde. Gefördert werden sämtliche Sanierungsvorhaben, die das energetische Niveau der Immobilie verbessern. Wie auch im Wohngebäude-Programm kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, ob er eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen wie eine verbesserte Wärmedämmung oder eine Heizungserneuerung umsetzen will, so Nawrath.
Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige Kreditmittel von bis zu 600 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, die Zinsen werden für zehn Jahre festgeschrieben und während dieses Zeitraumes mit Hilfe von Bundesmitteln verbilligt.
Die KfW Bankengruppe unterstützt Bauherren zudem seit 1. März mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ bei energetischen Teilmodernisierungen, wie dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Daches oder dem Austausch der Fenster. „Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern wollen“, erklärt KfW-Vorstand Nawrath. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen einer einmaligen Komplettsanierung erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen Modernisierungsmaßnahmen.
„Bauherren haben die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern“, sagt Nawrath. „Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die die finanzielle Belastung durch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen strecken möchten.“ Bauherren können dabei zwischen verschiedenen Fördermöglichkeiten wählen: „Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von fünf Prozent der Gesamtsumme, maximal jedoch 2500 Euro, wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist, oder ein zinsgünstiger Kredit“, erläutert Nawrath.
Bei letzterem liegen die effektiven Zinssätze aktuell abhängig von Zinsbindung und Laufzeit zwischen 2,57 und 3,03 Prozent. „Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt“, so Nawrath. Die genauen Vorgaben sind in den technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms geregelt. Ein weiteres Plus: Auch bei nur einer Sanierungsmaßnahme trägt die KfW 50 Prozent der Kosten (maximal 2000 Euro) für die Baubegleitung durch einen Energieberater.
Für alle Sanierungsvorhaben gilt: „Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver ist die Förderung“, sagt der KfW-Vorstand. Wichtig dabei: Wer als Bauherr KfW-Mittel nutzen will, muss diese schon vor Beginn des Bauvorhabens beantragen. Sie werden nur über die Hausbank des Bauherrn im Rahmen der dort ausgehandelten Finanzierung ausgezahlt.
Wer sein Eigenheim mit einer Wärmepumpe, Holzpellet-Heizung oder Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ausrüstet, kann Mittel aus einem weiteren Förderprogramm der Bundesregierung bekommen. Im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien verbessert das Bundesumweltministerium die Förderkonditionen.
Gebäude verbrauchen 40 Prozent der Energie
„Fortschritte bei der Wärme- und Kälteversorgung sind nötig, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen“, sagt Umweltstaatssekretärin Ursula Heinen-Esser (CDU). „Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe.“ Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale seien hier immens.
Deshalb sind auch energieeffiziente Produkte in der Klima- und Lüftungstechnik in die Förderung mit einbezogen. Gefördert werden unter anderem Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung. Bis zum 30. Dezember gilt hier eine erhöhte Basisförderung von 120 Euro pro Quadratmeter, anschließend sinkt die Förderung wieder auf 90 Euro. Wer seinen alten Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen modernen austauscht, bekommt dafür den so genannten „Kesseltauschbonus“ in Höhe von 600 Euro.
Der Einbau von Wärmepumpen wird mit 2400 Euro beim Einsatz in Einfamilienhäusern unterstützt. Wer den Einbau einer Wärmepumpe mit dem Einsatz von Solarkollektoren kombiniert, bekommt dafür bis Jahresende zusätzlich einen Kombinationsbonus von 600 Euro, dieser wird zum neuen Jahr auf 500 Euro abgesenkt. Holzpellet-Heizungen werden mit 36 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung gefördert, mindestens aber mit 1000 Euro. Vergeben werden diese Mittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dort müssen sie auch direkt beantragt werden.