EuGH: Geschlecht als Risikofaktor ist Diskriminierung. Einheitliche Tarife sollen ab dem 21. Dezember 2012 gelten.

Luxemburg. Versicherungen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen sei eine Diskriminierung, und deshalb bis zum 21. Dezember 2012 abzuschaffen, befand der EuGH am Dienstag. Die EU räume Versicherern und Regierungen die Übergangszeit ein, um Verträge und Gesetze entsprechend zu ändern.

Werden Unfallversicherungen für Frauen teurer?

Durch das Urteil des EuGH könnten für Frauen etwa Unfallversicherungen teurer werden. Gleichzeitig könnten ihre Rentenversicherungen aber auch mehr abwerfen, Analysten zufolge bis zu zehn Prozent. Versicherer räumen Männern derzeit höhere Zinsen ein aufgrund der statistischen Annahme, dass sie im Durchschnitt drei Jahre früher sterben als Frauen.

„Das ist ein wichtiger Tag für die Gleichstellung in der Europäischen Union“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Der europäische Versicherungsverbund CEA zeigte sich dagegen enttäuscht über das Urteil: „Das sind schlechte Nachrichten für die Versicherten“, hieß es in einer ersten Stellungnahme.

Derzeit erlaubten alle 27 EU-Staaten geschlechtspezifische Kriterien beispielsweise für Lebensversicherungen, sagte Reding. Sie rief alle Beteiligten dazu auf, das Urteil umzusetzen. Sie werde in den kommenden Monaten ein Treffen mit Vertretern von großen Versicherungen einberufen, um die Auswirkungen des Urteils zu erörtern. In Europa wird die Branche von Konzernen wie Allianz, Axa und Prudential angeführt.