Hamburg. Der seit über fünf Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger E.ON Hanse und 53 Gaskunden ist heute vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in die zweite Instanz gegangen. In einem Urteil vom 27. Oktober 2009 hatte das Hamburger Landgericht entschieden, dass eine in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) enthaltene „Preisanpassungsklausel“ unwirksam sei, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts wird für den 22. Dezember erwartet.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würden etwa 15 Preiserhöhungen von E.ON Hanse seit 2004 unwirksam werden, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Technisch gesehen könnten dann Rückerstattungsklagen von über einer halben Milliarde Euro auf den Energiekonzern zukommen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Verbraucher klagten. Rund 55.000 Gaskunden haben nach Angaben von E.ON Hanse bereits Widerspruch eingelegt.
Allerdings sei zu erwarten, dass das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehe, sagte Hörmann. Mit einem endgültigen Urteil sei dann erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen. In vergleichbaren Verfahren habe der BGH zuletzt immer zugunsten der Verbraucher entschieden, sagte er.